Die fünfte Kolonne sitzt in Bern

Bankgeheimnis:
Kommentar für die Rubrik "Akzent" in der "Schweizerzeit" vom 11. September 2009

Unter dem Druck der die Schweiz mit (illegalen!) «Grauen Listen» erpressenden OECD handelt Bern im Eilverfahren eine ganze Reihe neuer Doppelbesteuerungsabkommen aus. Die parlamentarischen Kommissionen wurden dazu nicht konsultiert – obwohl vom Gesetz vorgeschrieben.

Schweizer Recht verraten

Jetzt ist klar: Das Prinzip der «doppelten Strafbarkeit» wurde in den neuen Abkommen ersatzlos preisgegeben. Dieses Prinzip gehörte bislang zum Fundament der schweizerischen Rechtsordnung. Es besagt, dass in der Schweiz gerichtlich nur verfolgt werden kann, wer eines Verbrechens beschuldigt wird, das nach schweizerischem Recht tatsächlich strafbar ist. Auch Amtshilfe zugunsten anderer Staaten hat die Schweiz bisher nur geleistet, wenn die im Ausland formulierte Beschuldigung ein Verbrechen betraf, das auch in unserem Land strafbar ist.

Dieses Prinzip wird jetzt preisgegeben. Fortan genügt ein allenfalls auch bloss schwammig von einem anderen Staat geäusserter «Anfangsverdacht», und umgehend liefert die Schweiz Daten und Informationen zu einer im Ausland verdächtigten Person aus – unter Umständen (es gibt schliesslich noch den sog. «Schengen-Haftbefehl») sogar die Person selbst. Dies auch zu behaupteten Tatbeständen, die in der Schweiz gar nicht strafbar sind. Und es ist nicht auszuschliessen, dass Daten oder selbst Personen nicht bloss an demokratisch regierte Länder sondern auch an diktatorische Regimes ausgeliefert werden.

In Umfragen hat sich die Schweizer Bevölkerung stets mit eindrücklich grosser Mehrheit für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses ausgesprochen. Denn dieses Geheimnis schützt nicht die Banken. Es schützt die Bankkunden, sichert ihnen eine vom Staat nicht einsehbare Privatsphäre bezüglich ihrer Vermögensangelegenheiten. Dieses «Recht auf Privatsphäre» in Vermögensangelegenheiten liegt jetzt auf dem Totenbett. Das Parlament wird sich nicht wehren, wenn dieses Recht demnächst ganz beseitigt wird. Der Wille des Volkes bezüglich Bankgeheimnis wird im Parlament nur von der SVP gestützt. Diese ist zwar grösste Fraktion, aber noch immer Minderheit. Zum Bankgeheimnis hat sich die parlamentarische Mitte-Links-Mehrheit längst in die Fünfte Kolonne eingereiht. Diese katzbuckelt vor ausländischen Interessen, verrät im Gegensatz dazu schweizerisches Recht. Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen dürften im Parlament, trotz Verrat an doppelter Strafbarkeit und Bankgeheimnis, nicht mehr zu verhindern sein.

Preis der Milliardenverschuldung

Diese Voraussage gründet auf handfestem Hintergrund: Die durch skrupellose Spekulation Tatsache gewordenen Bankschulden in insgesamt vierstelliger Milliardenhöhe sind bekanntlich ebenso überstürzt wie nahezu vollständig von den Staatskassen übernommen, also den Steuerzahlern aufgebürdet worden. Die Staatsverschuldung erreicht in vielen Staaten seither derart exorbitanten Umfang, dass eine Schulden-Rückzahlung aus ordentlichen Mitteln gar nicht mehr möglich ist. Man müsste jahrhundertelang abstottern Die aus der Schuldenübernahme den Steuerzahlern aufgebürdeten Zusatzlasten entbehren jeglicher demokratischen Legitimität. Regierungen verfügten sie – nirgendwo konnte sich das Volk dagegen wehren. Aber die Regierungen leiten aus ihrem eigenmächtigen Entscheid die Legitimität ab, eine rabiate Jagd auf alle Vermögenden gleichsam weltweit zu entfesseln. Dieser demokratisch alles andere als legitimierten Hatz auf alle Vermögenden steht das Bankgeheimnis im Weg. Der Bundesrat gab es kampflos preis. Die Privatsphäre der Leistungsträger mit Vermögen ist geschreddert. Der hungrige Fiskus will nackte Steuerzahler. Wer sein ehrlich verdientes Vermögen ins Ausland in Sicherheit bringen will, wird gnadenlos als Steuerflüchtling, als Verbrecher diffamiert und verfolgt. Kein Parlament dieser Welt nimmt Partei für die Verfolgten und die Geschröpften.

Gnadenlose Verfolgung

Unschuldsvermutungen, wie sie selbst Schwerverbrechern bis zur Fällung eines Urteils zustehen, gelten für Vermögende nicht. Die Linke jubiliert, suhlt sich bereits in Umverteilungsorgien, die sie in bisher nie dagewesenem Ausmass plötzlich in Griffnähe wähnt. Der Machtkampf zwischen den staatlichen Funktionären, den Hauptprofiteuren, selbst ruinösester Umverteilungsübungen, entwickelt sich klar zugunsten der Funktionäre. Die Demokratie bleibt auf der Strecke.

Möglich wird dies, weil die Mitte-Parteien den bürgerlichen Wählerauftrag verraten haben. Wenn sich selbst der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Edi Engelberger, in flächendeckend die Schweiz erreichenden Inseraten dazu hinreissen lässt, der Schröpfung der mittelständischen KMU-Betriebe Vorrang einzuräumen vor der Bekämpfung des milliardenschweren Missbrauchs der Invalidenversicherung – dann kann das Stimmvolk fassungslos erkennen, in welchem Ausmass Parlamentarier, die sich einst unter bürgerlichem Etikett haben wählen lassen, die Fünfte Kolonne unterstützen. Die steuergierige Linke darf sich vergnügt die Hände reiben.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch