Als Bundesrätin untauglich


Dienstverweigerung

Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" vom 19. November 2010

In der nördlichsten Gemeinde des Kantons Zürich wurde kürzlich ein neunjähriges Mädchen vergewaltigt. Als mutmasslicher Täter wurde ein vierzehnjähriger Iraner verhaftet. Die Tat wird als derart gravierend, der mutmassliche Täter als derart gefährlich beurteilt, dass trotz Minderjährigkeit des Täters – die man ihm gemäss Augenzeugen allerdings kaum ansieht – längere Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Wird die SVP-Ausschaffungsinitiative von Volk und Ständen angenommen, droht dem Täter, so er vom Gericht als schuldig befunden wird, die automatische Ausschaffung. Kommt indessen der Gegenentwurf zum Zug, würde – mit Verweis auf die Kinderrechtskonvention der Uno – mit Sicherheit auf Ausweisung dieses schweren Straftäters verzichtet. Es wäre – müsste gemäss Gegenentwurf eingewendet werden – «unverhältnismässig», den jungen Mann von seiner Familie zu trennen. Das könnte seine Entwicklung beeinträchtigen. Täterschutz kommt im Gegenentwurf vor Opferschutz.

Die Ausschaffungsinitiative geht davon aus, dass es keinerlei Völkerrecht gibt, das Staaten verpflichten würde, ausländische Kriminelle auf Ewigkeit zu behalten. Erachtet die Familie des Iraners die Trennung vom als Schwerverbrecher verurteilten Sohn als unzumutbar, hätte sie alle Freiheit, den Sohn dorthin zu begleiten, wohin sich dieser nach erfolgter Ausweisung begibt. Dass er als Vierzehnjähriger eine Neunjährige vergewaltigen konnte, das begründet auch Schuld der Eltern, die ihre uneingeschränkte Verantwortung für den minderjährigen Sohn nicht wahrgenommen haben.

Bundesrätin Sommaruga hat offen damit gedroht, die Ausschaffungsinitiative nach ihrer Annahme nicht zu vollziehen, wenn sie der Uno-Kinderrechtskonvention widerspreche. Der vierzehnjährige Vergewaltiger würde gemäss ihrer bundesrätlichen Anweisung mitsamt Eltern also dableiben – und, wenn er nach verbüsster, absehbar geringfügiger Jugendstrafe rückfällig würde, hier in der Schweiz sein nächstes Opfer vergewaltigen. Täterschutz statt Opferschutz – in Aussicht gestellt von einer Bundesrätin, die sich dem an der Urne vom Souverän geäusserten Willen widersetzt, wenn ihr dieser nicht passt.

Die neue Bundesrätin erweist sich damit bereits wenige Tage nach Amtsantritt als untauglich für ihr Amt. Und gleichzeitig entlarvt sie den Gegenvorschlag als das, was er ist: Diejenigen, die der zunehmenden Gewaltkriminalität in unserem Land jahrelang tatenlos zugesehen haben, wollen mit dem Gegenentwurf jede wirksame Massnahme gegen Ausländerkriminalität, wie sie dank Ausschaffungsinitiative endlich durchgesetzt werden könnten, hintertreiben.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch