Funktionärs-«Recht»


Entmachtung der Bürger bei der Bürgerrechts-Erteilung

Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" 22. Januar 2010

Über Fälle, wie sich einer soeben im zürcherischen Bezirk Uster abgespielt hat, weiss manche Schweizer Gemeinde ein garstig Lied zu singen.

Da verlangt ein junger Ausländer seine Einbürgerung. Er ist kein unbeschriebenes Blatt. Wegen mehrfacher Missetaten – Eigentumsdelikten, Gewalttaten – kassierte er als Jugendlicher mehrere Jugendstrafen. Darum lehnt die Gemeinde das Einbürgerungsgesuch des jungen Mannes ab.

Dieser rekurriert mit Hilfe eines raffinierten – in der Regel von der Öffentlichkeit bezahlten – Anwalts. Der Rekurs geht über mehrere Instanzen – bis zum Bundesgericht. Von diesem erhält die Gemeinde eine «Rechtsbelehrung»: Habe ein junger Mann das 22. Altersjahr erreicht, würden all seine Jugendstrafen gelöscht. Gewaltdelikte, unter Umständen selbst ein Tötungsdelikt: Alles müsse gelöscht werden! Und keine Behörde dürfe mehr «wissen», dass der junge Mann als Jugendlicher schwer kriminell gewesen sei.

Ab 22. Altersjahr gelte «untadeliges Vorleben» für jeden. Und es würde «Recht verletzt», wenn dem Ausländer wegen krimineller Vortaten die Einbürgerung verweigert werde. Wohlgemerkt: Es geht nicht um eine Arbeitsstelle. Es geht um Einbürgerung, die dem seinerzeit schwer kriminellen Jugendlichen lebenslanges Hiersein, allenfalls lebenslange Fürsorge sichert. Dessen Einbürgerung wird von oben verfügt. Die Gemeinde habe dazu nichts zu sagen. Sie habe bloss «höheres Recht» zu schlucken! Würde die Einbürgerung verweigert, würde dem ehemaligen Gewalttäter – was für Untaten er auch auf dem Kerbholz hat – das «Menschenrecht auf unbefleckte Vergangenheit» verweigert.

So entsteht hierzulande die geltende «Rechtsordnung», seit Paragraphen-Funktionäre internationales «Recht» als dem schweizerischen – früher in der Demokratie von den Bürgern geschaffenen – Recht überlegen erklären und voranstellen. Wer solche «Rechtsordnung» – auch wenn sie jedermann bekannte offensichtliche Kriminalität vertuscht – nicht akzeptiert, versetzt sich ins «Unrecht». Recht, von Funktionären statt von Bürgern gesetzt, soll offenbar nicht mehr das Zusammenleben anständiger Menschen in gerechter, friedlicher Ordnung sichern. Recht hat den Kriminellen vor jenen zu schützen, die noch an echtes Recht glauben.

Haben wir es nicht weit gebracht, seit uns hiesige Funktionäre ohne jede demokratische Rechtsgrundlage befehlen, von internationalen Funktionären festgesetzte Paragraphen hätten «höheren Wert» und höhere Geltung als das, was ein ganz normaler Mensch unter Recht versteht?

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch