Hehler-Staat


Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" 5. Februar 2010

Dass sich eine Regierung in schlechterdings kriminellem Ausmass verschuldet – dazu haben die Bürger, die als Steuerzahler die desaströsen Folgen der von der Regierung fahrlässigst aufgerissenen Schuldenlöcher zu tragen haben, nichts zu sagen. Die Opfer der masslosen, verfassungswidrigen Verschuldungspolitik scheinen es – zumindest in Deutschland – sogar stumm hinnehmen zu müssen, dass sich die abgrundtiefe Schuldenlöcher aufreissende Regierung neuerdings auch krimineller Machenschaften und krimineller Helfershelfer bedient, wenn sie ans Geld ihrer Bürger herankommen will. Datenschutz gibt es in diesem Land nur noch für Kriminelle. Ja, Geld des Bürgers wird von der deutschen Regierung in Millionenhöhe eingesetzt für Kriminelle, auf dass diese Bankdaten von Bürgern rauben, damit der Staat diese Bürger ausschnüffeln und ausnehmen kann.

Soweit treibt es eine – in Wahlen sich «bürgerlich» anpreisende – Regierung, deren Verschuldungspolitik längst kriminelles Ausmass angenommen hat. Das Bankkundengeheimnis (das es bis vor wenigen Jahren auch in Deutschland gab) hat diese Regierung zertrümmert, auf dass sie sich selber Absolution dafür erteilen zu können glaubt, dass sie mit Hilfe von mit Millionen bezahlten Kriminellen ans Eigentum ihrer Bürger gelangen kann.

Ob man dieses Vorgehen allen Ernstes damit «entschuldigen» will, dass die deutsche, eigentlich an Rechtsstaat und Demokratie gebundene Kanzlerin einst unter einem totalitären Regime aufzuwachsen hatte, wo der Einzelne nichts, das Kollektiv der diktatorisch Regierenden dafür alles galt? Ist DDR-Totalitarismus legitimiert, wenn seine Opfer Vermögende, Leistungsträger im nach Verfassung freiheitlichen Staat sind?

Die Antwort auf die von Habgier diktierte Kriminalität der deutschen Regierung müsste klar sein: Zurück zum nicht elektronisch geführten Bankkonto, von dem also keine Daten in ein vor staatlich besoldeten Dieben nicht sicheres Netzwerk eingespiesen werden. Sollte solch nicht-elektronisch geführtes Konto Utopie sein, dann muss der Bankkunde zumindest durchsetzen können, dass seine Personalien nur von Hand aufgenommen, all seine Bankgeschäfte aber konsequent nur unter einer Nummer abgewickelt werden. Die Person hinter der Nummer dürfte – ohne elektronische Speicherung – allein der Bank bekannt sein. Die gesetzlich verankerte sog. «Know your customer-Regel», wonach der Bank jeder Kunde persönlich bekannt sein muss, wäre erfüllt.

Aber masslose Schuldenverursacher in sich um den Rechtsstaat foutierenden Regierungen könnten nicht mehr jeden Bankkunden ausnehmen, als wäre jeder, der Vermögen besitzt, ein Verbrecher.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch