Umsetzungsprobleme?


Nach dem klaren Ja zur Ausschaffungs-Initiative

Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" vom 3. Dezember 2010

Es bestünden «einige Hindernisse» bezüglich Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Behaupten die Abstimmungsverlierer mit sorgenvoll gerunzelter Stirn – allen voran die zuständige Justizministerin. Obwohl der «Gegenentwurf» in sämtlichen Kantonen durchgefallen ist, könne er, schwadronieren diese Verlierer, «vorbildlich sein» für die «völkerrechtskonforme Präzisierung» der Initiative.

Der Kampf um Respektierung oder Verwässerung des Volkswillens ist bereits im Gang.

Zunächst: Es gibt kein Völkerrecht, das Schwerverbrechern erlauben würde, sich das Land auszuwählen, wo sie sich nach begangenen Verbrechen am liebsten aufhalten möchten – und gegebenenfalls auch rückfällig werden. Wer solches mit «Völkerrecht» beansprucht, macht sich zum Komplizen von Rückfalltätern.

Man müsse, um «dem Völkerrecht (welchem Völkerrecht eigentlich?) zu genügen», jeden Täter «als Einzelfall» behandeln. Als ob eine Gerichtsverhandlung, wo jedem Angeklagten ein Verteidiger zur Verfügung steht, wo jeder Angeklagte ausführlich von Fachleuten begutachtet wird, wo zu seiner Tat schliesslich ein alle Umstände berücksichtigendes Urteil gefällt wird, nicht eine klassische Einzelfall-Beurteilung wäre. Was es aber gewiss nicht braucht, ist ein Beschönigungs-Gremium, das am Schluss philosophiert, ob der Verurteilte eher ein «lieber Mörder» oder ein «böser Mörder», ein «lieber Vergewaltiger» oder ein «böser Vergewaltiger» sei. Solches Ansinnen hintergeht den Stimmbürger.

Im Norden des Kantons Zürich wurde kürzlich ein neunjähriges Mädchen brutal vergewaltigt. Als mutmasslicher Täter wurde ein noch minderjähriger, dem Opfer körperlich massiv überlegener Ausländer verhaftet. Dieser könne, auch wenn er verurteilt werde, niemals ausgeschafft werden – denn die Trennung eines Minderjährigen von seiner Familie verstosse gegen die Uno-Kinderrechtskonvention. So lamentieren bereits alle «Völkerrechtler» im Land. Mit Verlaub: Niemand verlangt eine Trennung des schweren Straftäters von seiner Familie. Wird er – auch um hierzulande Fortsetzungstaten auszuschliessen – ausgewiesen, dann werden seine Eltern (die übrigens ihre elterliche Verantwortung grob vernachlässigt haben) von niemandem gehindert, den ausgewiesenen Vergewaltiger zu begleiten. Aber es gibt kein Völkerrecht, das der Familie des Vergewaltigers Dauer-Aufenthalt in der Schweiz garantiert.

Die Schweiz ist nicht Asylland für Schwerverbrecher. Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung hat Vorrang gegenüber jedem ausländischen Verbrecher – und auch gegenüber Verbrechen begünstigenden Paragraphenreitern.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch