EU-Beitritt via Hintertreppe

Das «Geheim-Gutachten» zur EU-Annäherung

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Im Auftrag des Bundesrates erstellte der Zürcher Staatsrechts-Professor Daniel Thürer ein «Gutachten über mögliche Formen der Umsetzung und Anwendung der bilateralen Abkommen» zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Dieses Gutachten – es trägt das Datum vom 7. Juli 2011 – erregt Aufsehen, weil es vom Bundesrat zum «Geheim-Dokument» erklärt worden ist. Sein Inhalt blieb Parlament, Medien und Öffentlichkeit vorenthalten.

Entstehung
Entsprechend brisant ist die Entstehungsgeschichte dieses Gutachtens. Der Bundesrat erwartete von diesem Gutachten Vorschläge, wie die seitens der EU von der Schweiz verlangte «institutionelle Einbindung» in Struktur und Beschlussfassung der EU-Gremien umgesetzt werden könne.

Der Autor verstand den ihm vom Bundesrat erteilten Auftrag so, dass er mit seinem Gutachten

- einerseits «mögliche institutionelle Optionen zur Überwachung und Durchsetzung der korrekten Anwendung» der bilateralen Verträge aufzuzeigen hatte
- und dass er andererseits diese Optionen nach «souveränitätspolitischen und staatsrechtlichen Aspekten» zu beurteilen habe.

In seinem Kern ist das Gutachten indessen eine Handlungsanweisung an den Bundesrat, die ihm den Weg aufzeigt, wie selbst der EU-Vollbeitritt ohne Volksabstimmung herbeigeführt werden kann.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf nahm – nachdem die Landesregierung die Geheimhaltung des Gutachtens verfügt hatte – die darin erhaltenen Vorgaben auf in ihren. offenbar im Alleingang formulierten, Brief vom 15. Juni 2012 an EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. In diesem ursprünglich ebenfalls der Geheimhaltung unterstellten, jedoch rasch bekannt gewordenen Brief sichert die Bundespräsidentin der EU die weitgehend automatische Übernahme des EU-Rechts sowie die Überwachung der Lückenlosigkeit dieser Rechtsübernahme durch den Europäischen Gerichtshof ziemlich unumwunden zu – als wäre die Schweiz kein souveräner Staat mehr.

Obwohl das Gutachten der Geheimhaltung unterstellt wurde, setzt es der Bundesrat offensichtlich bereits in konkrete Politik um.

"Institutionelle Einbindung"
Das Gutachten Thürer präsentiert drei Varianten zur Anbindung der Schweiz an die Entscheid-Mechanismen der Europäischen Union.

Im Mittelpunkt aller drei Varianten steht die Schaffung eines «Überwachungsmechanismus».

Gemäss erster Variante könnten dafür die bestehenden EFTA-Strukturen genutzt werden – was die EU laut Gutachten allerdings kaum akzeptieren dürfte.

Als chancenreicher in Brüssel erachtet der Gutachter seine zweite, ausdrücklich als beste bezeichnete Variante:

Sie sieht die Schaffung einer «Umsetzungsstelle» mit beratender Stimme sowie eines «Richterlichen Forums» als neue, dreiköpfige Kammer im Schweizerischen Bundesgericht vor. Das Richterliche Forum hätte letztinstanzlich zu überwachen, dass sich die schweizerische Rechtsauslegung fortan bezüglich Streitigkeiten über die Anwendung von EU-Recht strikt an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hält. Das Dreier-Gremium sollte dazu freilich nicht bloss letztinstanzlich entscheiden können. Es sei ihm überdies die Kompetenz einzuräumen, neue Präjudizien sowie Praxisänderungen selbständig anzuordnen– über Parlament und Schweizervolk hinweg.

Ausgestattet mit solcher Kompetenz hat das Richterliche Forum nicht mehr bloss die Umsetzung bilateraler Verträge zu beaufsichtigen. Es bekäme vielmehr die Funktion des Garanten der «dynamischen Fortentwicklung», also der schrittweisen Übernahme der gesamten EU-Rechtsetzung durch die Schweiz.

Variante III sieht die gleichen Gremien vor, wobei sowohl die «Umsetzungsstelle» als auch das «Richterliche Forum» nicht zwingend aus Schweizern zusammengesetzt werden müssten. Gewählt würden diese Funktionsträger allerdings noch von der Schweizerischen Bundesversammlung – mit bindender Mitwirkungsbefugnis der EU.

Politische Ebene wird ausgeschaltet
Zur Frage nach Wahlbehörde und Sitz (nicht am Bundesgericht, vorgeschlagen werden vielmehr Bern, Brüssel oder Strassburg) dieses Direktoriums, legt der Gutachter ebenso Varianten vor wie zu seiner Zusammensetzung: Er wirft damit die Frage auf, ob ausschliesslich Schweizer oder auch EU-Vertreter als «Überwachungsinstanz» die automatische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz zu beaufsichtigen hätten.

Brisanter Kern des Gutachtens ist, dass nicht mehr die politische Ebene (Bundesrat, Parlament, Volk) zuständig ist für die künftige Ausgestaltung des Verhältnisses Schweiz-EU. Zuständig wird vielmehr die richterliche Ebene – wobei diese nur noch Vollzugs-Überwachung zu Entscheiden vornimmt, die ausnahmslos in Brüssel fallenber.

Ein Schiedsgericht – das zwischen Gleichberechtigten den Stichentscheid zu treffen hätte – sieht das Gutachten nirgends vor. Es verlangt bloss nach einem Überwachungs-Rat. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die Schweiz letztlich immer zu fügen hätte. Als wäre sie eine Kolonie.

Handlungsanweisung an den Bundesrat
Noch brisanter als die Gremien-Vorschläge ist die im Gutachten an die Adresse der Landesregierung gerichtete Handlungsanweisung, welche den Weg zur Übernahme des gesamten EU-Rechts durch die Schweiz ohne Volksabstimmungöffnet. Das Schlagwort von der «dynamischen Rechtsübernahme» allen EU-Rechts würde die Schweiz ihrer Souveränität berauben.

Die im Gutachten zur «Geheimsache» erklärte Handlungsanweisung lautet zusammengefasst wie folgt:

Ausgangspunkt dafür ist die vom Gutachter apodiktisch zum Grundsatz erklärte Meinung, dass die Europäische Union nicht ein Zusammenschluss souveräner Staaten ist. Die EU sei vielmehr eine «Wertegemeinschaft» eigenen Charakters mit eigener, für ganz Europa verbindlicher Gerichtsbarkeit. Weil die EU eine Wertegemeinschaft sei, sei ihre Rechtsauslegung auch für die mit mancherlei Verträgen mit dieser Wertegemeinschaft verbundeneSchweiz verbindlich.

Und da Rechtsprechung und Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofes verbindlich seien für ganz Europa, haben sie gemäss Gutachten Thürer völkerrechtlichen Charakter.

Dieser «völkerrechtlicher Charakter» von Rechtsprechung und Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofes wird zum Angelpunkt im ganzen Gutachten. Denn zu Völkerrecht (das «zu beachten» die Bundesverfassung der Schweiz auferlegt) gebe es grundsätzlich keine Alternative: Wer Völkerrecht respektiert, handle rechtens, wer ihm widerspricht, befinde sich im Unrecht. Auf diese Weise wird die EU-Beschlussfassung der politischen Auseinandersetzung – wo freier Entscheid zwischen mehreren Varianten immer möglich ist – entzogen. Im Gegensatz zur Politik ist Recht lediglich einzuhalten – ohne Wahlmöglichkeit. Wer es nicht einhält, verletzt das Recht, wird zum Rechtsbrecher.

Alle Kompetenz dem Bundesgericht
Das erklärt, weshalb das Gutachten die Kompetenz zur Auslegung von EU-Recht ausschliesslich dem Bundesgericht zuteilt – Parlament und Volk haben dazu, weil es allein um Rechtsauslegung geht, nichts zu sagen.

Die Übernahme von geltendem EU-Recht wird damit zur unabänderlichen Pflicht erklärt. EU-Recht wird damit – «völkerrechtlicher Logik» entsprechend – auch in der Schweiz unmittelbar und einzig anzuwendendes Recht. «Europa-Freundlichkeit» wird damit gemäss Gutachten zu einer verbindlichen Rechtspflicht.

Diesen Automatismus der Rechtsübernahme begründet das Gutachten damit, dass die «Gedankenwelt der Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts» inzwischen überwunden sei: Eine Feststellung mit «Anordnungs-Charakter» – was immer das Volk als Souverän dazu auch noch sagen möchte.

Völkerrecht diktiert
Folgerichtig wird damit das Bundesgericht – mittels eines bloss die Umsetzung von EU-Recht überwachenden Dreier-Direktoriums – anstelle des Parlaments für die Übernahme und Auslegung von EU-Recht zuständig. Es geht nicht um freie Entscheidung, es geht um die vorbehaltlose Übernahme unwiderruflich geltenden Völkerrechts.

Indem der Bundesrat diese Handlungsanweisung zur Geheimsache erklärt, lässt er erkennen, dass er sich damit identifiziert. Er versetzt damit – ohne die Diskussion zu dieser Grundsatzfrage zuzulassen – all jene pauschal ins Unrecht, welche in der Europäischen Union lediglich eine Verbindung souveräner Staaten sehen, die jeden nicht der EU angehörenden Staat als souveränes Gebilde mit eigenständiger Rechtsetzung, Rechtsprechung und Rechtsauslegung zu anerkennen hat. Als übergeordnete, verbindliches Völkerrecht schaffende «Wertegemeinschaft» darf die EU gemäss Gutachten nicht als «System für kollektive Sicherheit» bezeichnet werden, dem die Schweiz lediglich via obligatorisches Referendum beitreten könnte. Zum Mitmachen in der «Wertegemeinschaft der Zukunft» gibt es gemäss Gutachten keine Alternative, womit auch keine demokratische Entscheidung mit Volksabstimmung zu diesem Mitmachen zulässig sei.

Neutralität, direkte Demokratie, Volkssouveränität, Selbstbestim-mungsrecht – in der Bundesverfassung verankerte Grundlagen der Eidgenossenschaft – werden auf diesem Weg gleichsam via Hintertreppe dem Totalausverkauf ausgesetzt.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch