Traurige Tricks

Bundesrätin Sommaruga hintertreibt Asyl-Verschärfung

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Justizministerin Simonetta Sommaruga – vermeldeten unsere Medien, als wärs eine Sensation – habe jetzt «den Rank gefunden»: Ab sofort würden Asyl-Abklärungsverfahren drastisch verkürzt. Die Schweiz dürfe aufatmen.

Die solche Jubelmeldung verbreitenden Medienschaffenden «vergassen» allerdings nachzufragen, wie denn dieser Erfolg zustande komme. Oder sie unterliessen es, Ergebnisse entsprechender Recherchen mitzuteilen.

Bis heute dauert das sogenannte erstinstanzliche Verfahren – von der Gesuchs-Einreichung bis zum Entscheid des Bundesamtes für Migration – im Durchschnitt 175 Tage, also fast sechs Monate. An diesem Verfahren ändert Sommarugas Neuerung nichts.

Der zweite Verfahrens-Abschnitt beginnt mit den regelmässig erhobenen Rekursen von Abgewiesenen gegen den negativen Erst-Entscheid. Zuständig für dieses zweite Verfahren ist das Bundesverwaltungs-Gericht (früher «Asylrekurs-Kommission» genannt). Es dauert pro Rekurs-Fall durchschnittlich 315 Tage, zehneinhalb Monate. Nicht selten aber auch viele Jahre.

Endet auch dieses Rekurs-Verfahren mit negativem Entscheid, sind noch Wiedererwägungs-, danach Revisionsgesuche möglich. Diese lösen Verfahren von durchschnittlich 100 bzw. 65 Tagen aus. Sommarugas Trick, diese quälend lange Verfahrungsdauer von gesamthaft 655 Tagen auf neu rund 175 Tage zu «verkürzen», ist so simpel wie plump: Das Departement Sommaruga zählt ab sofort bloss noch die Tage des Erst-Verfahrens – unverändert 175 Tage – als eigentliches Abklärungsverfahren. Wie lange sich darauf die Gerichte mit Rekursen herumschlagen, davor schliesst die Bundesrätin die Augen: Eindrückliche «Verfahrensabkürzung».

Doch keine einzige Zeitung vermeldet die Wahrheit über diese behauptete «Verkürzung» – auf dass das Volk, die Steuerzahler, den faulen Trick nicht durchschauen.

Dabei gäbe es einen Weg, echte Verkürzung herbeizuführen: Wer Asyl begehrt, hat sich in einer geschlossenen Bundes-Aufnahmestelle einzufinden und dort – wo alle zuständigen Ämter vertreten sind – den Entscheid abzuwarten. Dies ohne Bewegungsfreiheit im Land. So wären erstinstanzliche Entscheide innert Monatsfrist möglich. Will einer dagegen rekurrieren, hätte er in der Aufnahmestelle bis zum Vorliegen des definitiven Entscheids zu verbleiben. Spielt er den Renitenten, muss er – ohne Bewegungsfreiheit – entsprechend länger in der Aufnahmestelle warten. Das ergäbe echte Verfahrens-Abkürzung!

Aber dazu fehlt der Wille zu Bundesbern.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch