Staatshilfe für Asylbetrüger

Bundesanwaltschaft und Regierung verbünden sich

In mehreren Gemeinden der Schweiz wurde festgestellt, dass ihnen zur Unterbringung zugeteilte eritreische Asylbewerber in regelmässigen Abständen Geld in ihr Herkunftsland überweisen.

Von Ulrich Schlüer, Flaach ZH
(publiziert in der Zürcher Woche)


Eritreer, die hier – weil im Herkunftsland angeblich bedroht – Aufnahme gefunden haben, unterstützen offensichtlich mit Geld in Eritrea verbliebene Angehörige. Stossend dabei: Das nach Eritrea überwiesene Geld haben die Absender hier in der Schweiz in den allermeisten Fällen als Sozialhilfe erhalten. Es findet also offensichtlich Sozialhilfe-Missbrauch in nicht unerheblichem Ausmass statt.

Eine Gemeinde im Aargau – Aarburg – wollte Gegenmassnahmen treffen, wurden dieser Gemeinde doch besonders viele Eritreer zugewiesen – rund zweihundert. Die in Aarburg für die Sozialhilfe-Leistungen zuständige Gemeinderätin entdeckte, dass es sog. Prepaid-Karten (Kreditkarten mit eingespiesener Betrags-Obergrenze) gibt, mit denen sehr wohl Waren eingekauft werden können, während Bargeldabhebung mit diesen Karten unmöglich ist.

Besagte, durch den fortgesetzten Missbrauch von Sozialhilfe-Geldern erheblich geschädigte Gemeinde beschloss, gewissen Eritreern die ihnen zu leistende Sozialhilfe nur noch in Form solcher Prepaid-Karten abzugeben – womit ihnen Geldüberweisungen nach Eritrea nicht mehr möglich gewesen wären.

Was die Gemeinde Aarburg für die Sozialhilfe-Auszahlung entdeckt hat, hätte den Steuerzahlern zweifellos offensichtlichen Schaden erspart – wenn die für die Flüchtlingsbeherbergung im Kanton Aargau zuständige Regierungsrätin, Frau Susanne Hochuli, der Gemeinde Aarburg die Abgabe solcher Prepaid-Karte an gewisse Asylbewerber nicht rundweg untersagt hätte. Die Abgabe solcher Bargeld-Abhebung verunmöglichender Karten käme einer nicht zu rechtfertigenden, deshalb verbotenen «Ungleichbehandlung» davon betroffener Asylbewerber gleich. Nur dann, wenn einem Sozialhilfebezüger Missbrauch rechtsgültig nachgewiesen worden sei, wäre die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen mittels Prepaid-Karten zulässig, liess Frau Hochuli der Gemeinde Aarburg ausrichten.

Pikant dabei: Mehrere Gemeinden, die gleichen Missbrauch mit Sozialhilfe-Geldern durch eritreische Asylbewerber festgestellt hatten, beantragten bei der Bundesanwaltschaft die Eröffnung von Strafverfahren gegen eritreische Asylbewerber, die der Abzweigung von Sozialhilfe-Geldern aus öffentlichen Kassen zugunsten von Angehörigen in Eritrea verdächtigt werden. Die Bundesanwaltschaft lehnte all diese Anträge verschiedener Gemeinden aber ab. Damit verhindert sie jede rechtliche Untersuchung vermuteter illegaler Zweckentfremdung von Sozialhilfe-Geldern durch eritreische Asylbewerber.

Und weil solche Strafuntersuchung gemäss Bundesanwaltschaft nicht stattfinden darf, verbietet die Aargauer Regierung den Gemeinden griffige Massnahmen, welche die widerrechtliche Zweckentfremdung von Sozialhilfe-Geldern durch Asylbewerber durchaus unterbinden könnten.

Fazit: Betrügende Asylbewerber erhalten Schutz «von ganz oben» – widerrechtlich geschädigten Steuerzahlern dagegen wird der «Schutz von oben» verweigert. Asylbewerber geniessen – selbst wenn sie betrügerischen Verhaltens verdächtigt werden – offensichtlich höheres Recht als Schweizer Steuerzahler.





Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch