Verträge und Makulatur

AKZENT

Zu dem, was sich auf dem Mittelmeer und an seinen Küsten abspielt, gäbe es in der EU eigentlich Verträge: Den Schengen- und den Dublinvertrag. Beide eng verknüpft mit der Personenfreizügigkeit.

Wie steht es mit der Respektierung dieser Verträge?

Italien hat sie seit ihrer Verabschiedung nie eingehalten. EU-Mitglied Frankreich hat – in offenem Widerspruch zu Schengen, Dublin und Personenfreizügigkeit – seine Grenzen zu Italien geschlossen. Österreich hat die Auf-nahme von Asylbewerbern «suspendiert». Die Schwemme illegaler Einwanderung war für Wien anders nicht mehr zu bewältigen. Die neue Regierung Dänemarks hat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen beschlossen. England will sich der Personenfreizügigkeit völlig entledigen. Tschechien – in seinem Schlepptau auch andere EU-Oststaaten – geht auf Asylgesuche von Afrikanern grundsätzlich gar nicht mehr ein. Ungarn baut einen 175 Kilometer langen Grenzzaun.

Werden Italien, Frankreich, Österreich, Dänemark, England, Tschechien und Ungarn als Folge dieser offensichtlichen Missachtung auf dem Papier noch geltender Verträge etwa aus der EU verstossen? Nicht die Spur! Jeder in Europa, auch jeder in Brüssel weiss, dass diese Schreibtisch-Verträge, vom täglichen Geschehen völlig überholt, nur noch Makulatur sind.

Bettelnder Bundesrat

Einzig die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga rutscht vor EU-Kommissionspräsident Juncker bettelnd auf ihren Knien: Man möge doch mit der Schweiz Vertragsverhandlungen aufnehmen – in einer Weise freilich, dass Brüssel schliesslich nur ein gebieterisches Njet an die Adresse Berns aussprechen könne, damit die Ausschaffungs- und die Initiative gegen die Masseneinwanderung unerfüllt entsorgt werden können.

Die FDP spielt dazu die Hintergrundmelodie in Form naiver Beschwörung des «bilateralen Wegs» – zu Verträgen, die in der EU selber offensichtlich zusammengebrochen, zu Makulatur verkommen sind.

Es sind die EU-Mitglieder, Frankreich und Co., die der Schweiz zeigen, was jetzt zu tun ist: Es ist – ohne jede Konsultation Brüssels – zu entscheiden und anzuordnen, was angesichts der noch immer zunehmenden illegalen Masseneinwanderung der Sicherheit des eigenen Landes und seiner Bevölkerung dient. Für die Schweiz heisst das: Sofortige Wiedereinführung wirksamer Grenzkontrollen. Zu den EU-Mitgliedern, die – ungeachtet aller auf Papier noch existierenden Verträge – so vorgehen, unterblieb vonseiten Brüssels jeglicher Kommentar.

Wieso sollte Nicht-Mitglied Schweiz nicht nach gleichem Muster vorgehen können?

us

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch