Verfassungsrecht steht auf dem Spiel

Der Bürger und das Recht auf Einbürgerung
Kurzvotum, abgegeben an der Medienkonferenz der SVP des Bezirks Andelfingen/ZH am 4. Januar 2007 aus Anlass der Eröffnung des Wahlkampfs für die Zürcher Kantons- und Regierungsratswahlen 2007

Der SVP liegt seit jeher daran, durch überlegte Bündelung der Kräfte auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene ihrer Politik grössere Durchschlagskraft zu sichern.

Im Dienste solcher Konzentration der Kräfte veranstaltet die SVP-Parteileitung - keineswegs bloss in Wahljahren - immer wieder Kadertagungen, die wichtigen Problemen gewidmet sind, die sowohl Gemeinde-, als auch Kantons- und Bundes-Politiker herausfordern. Effiziente Bündelung der politischen Anstrengungen drängt sich auf, davon profitieren Bürger und Steuerzahler.

Dazu ein aktuelles, brisantes Beispiel:

Die Einbürgerungsfrage

Die Ausgangslage ist die folgende: 1999 wurde die neue, nachgeführte Bundesverfassung vom Souverän genehmigt. Den Stimmbürgern wurde dabei ausdrücklich versichert, dass jeder Artikel dieser Verfassung in vollem Einklang stehe mit dem geltenden Völkerrecht.

Der Einbürgerungs-Entscheid findet sich in dieser Verfassung im Kapitel der "politischen Rechte" - wie das Wahlrecht und das Abstimmungsrecht. In der Ausübung der politischen Rechte ist der Bürger souverän. Er ist oberste Instanz, niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig für einen von ihm getroffenen Entscheid. Laut geltender Verfassung trägt der Einbürgerungs-Entscheid genau diesen Charakter - bis heute.

2003 wurde die Souveränität der Bürger bezüglich Einbürgerungs-Entscheid vom Bundesgericht plötzlich regelrecht auf den Kopf gestellt. Wer den Einbürgerungs-Entscheid als politisches Recht beanspruche, verletze Völkerrecht, öffne der Willkür Tür und Tor, musste der völlig überraschte Souverän erfahren, dem die Bundesverfassung nur vier Jahre zuvor als vollumfänglich völkerrechtskonform zur Abstimmung unterbreitet worden war.

Politisches Recht zu Verwaltungsverfügung degradiert

Das Bundesgericht übergab diese Verfassungsnorm nicht etwa zum Zweck erneuter Überprüfung dem Parlament als der gesetzgebenden Instanz im Bund, auf dass der Souverän sich zur umstrittenen Frage nochmals und abschliessend äussern könne. Nein, das Bundesgericht verwandelte dieses politische Recht des Einbürgerungsentscheids eigenmächtig in eine reine Verwaltungsverfügung, die letzten Endes einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung mit Beschwerde-Möglichkeit von Abgewiesenen festlegte - ein Entscheid, für den bis heute jede Verfassungsgrundlage fehlt.

Zürcher Justizdirektion als Erfüllungsgehilfe

Zum besonders eifrigen Erfüllungsgehilfen dieser Verfassungsänderung hinter dem Rücken des Souveräns wurde interessanterweise die Zürcher Justizdirektion, deren zentralistische Vorstellungen in der Debatte um die neue Kantonsverfassung bezüglich Einbürgerungs-Entscheid klar unterlegen sind. Der Verfassungsrat hat bloss den Urnenentscheid abgelehnt, an der Kompetenz-Zuweisung bezüglich Einbürgerung aber nichts geändert, insbesondere keinerlei Rechtsanspruch auf Einbürgerung vorgesehen.

Mittels massivem Druck auf die Gemeinden treibt die Justizdirektion heute indessen flächendeckend die Neufassung aller Gemeindeordnungen voran. Dies mit dem erklärten Ziel, den Souverän vom Bürgerrechts-Entscheid völlig auszuschliessen. Die Zürcher Regierung unterläuft damit ganz klar jene angestammte Einbürgerungs-Regelung, die der Zürcher Verfassungsrat bestätigt und der Souverän vor erst wenigen Monaten gebilligt hat.

Das SVP-Konzept

Dass die SVP als Partei, die für eine lebendige, föderalistische Demokratie eintritt, die sich gegen Funktionärsherrschaft wehrt und demokratische Machtteilung unterstützt, ob solcher Vorgänge besonders herausgefordert wird, liegt auf der Hand. Die SVP bekämpft den demokratiefeindlichen Zentralismus im Bereich Bürgerrechts-Erteilung auf allen drei Ebenen des Staates.

Auf Bundesebene bereitet eine Arbeitsgruppe bereits heute die Parlamentsdebatte und den daran anschliessenden Abstimmungskampf für die SVP-Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen" vor, die nichts anderes bezweckt als die vollumfängliche Wiederherstellung der von der Verfassung vorgesehenen Einbürgerungs-Ordnung.

Auf kantonaler Ebene nimmt in diesen Tagen eine weitere Arbeitsgruppe die Arbeit auf, welche alle Gemeinden kompetent berät, die vom Kanton zur Entmachtung des Souveräns bezüglich Einbürgerungs-Entscheiden mit dem Mittel total revidierter Gemeindeordnungen gedrängt werden. Und auf Gemeindeebene bekämpfen SVP-Sektionen mit zunehmendem Nachdruck die von der Justizdirektion anvisierte Entmachtung der Bürger bezüglich Einbürgerungs-Entscheiden.

Einbürgerung: Nichts Politisches?

Noch immer steht der Kanton Zürich unter dem Eindruck der schlimmen Vorkommnisse in Seebach. Dort wurde deutlich, wie die feststellbar zunehmende Gewalt Teil des Ausländerproblems in unserem Land ist.

Wer angesichts solcher Ereignisse wie jener von Seebach heute noch ernsthaft behaupten will, Fragen der Integration und der Einbürgerung hätten nichts mit Politik zu tun und dürften nicht politisch angegangen werden, der lebt wohl auf einem anderen Planeten.

Angesichts heikler Probleme und sich anbahnender Konflikte den Bürger der Mitsprache zu berauben, ist das sicherste Mittel, aus einem Konflikt eine schwere politische Krise entstehen zu lassen. Weil die SVP genau das verhindern will, tritt sie auf allen Ebenen des Staates der Entmachtung der Bürger durch Funktionäre und Juristen entschieden entgegen. Auf Bundesebene wie auf Kantons- und Gemeindeebene.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch