Geldverschwendung

Auch für Immobilien der Internationalen Organisationen in Genf gelten Budgetvorschriften für öffentliche Bauten
Nationalratsvotum vom 24. November 2009

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, wird ihr in der Gesamtabstimmung aber nur zustimmen, wenn sie nach dem Antrag der Mehrheit verabschiedet wird, im Klartext: Wenn das Architektenhonorar auf 15 Prozent gesenkt wird, wie das schweizerischem Massstab entspricht.

Es ist ja schon ein Ärgernis, wie uns diese Fipoi-Bauten präsentiert werden. Es geht um die WTO; die WTO hat durchgesetzt – und das wird von der Schweiz auch befolgt – dass jedes Vorhaben von einer gewissen Grösse international ausgeschrieben werden muss. Deshalb wird die Autobahn-Sanierung zwischen Winterthur und Wil heute beispielsweise von einer deutschen Firma ausgeführt.

Wenn die WTO jedoch selbst baut, findet nicht einmal eine Submission statt. Dann geht alles intern über interne Absprachen; da wird jede Konkurrenz ausgeschaltet. Das ist an sich schon ausserordentlich störend. Das Ergebnis, das bezüglich WTO-Projekt herausgeschaut hat und das die KöB verdienstvollerweise sorgfältig untersucht hat, ist nun aber wirklich schlimmer als nur ein Stein des Anstosses. Es geht nicht nur darum, dass, wer für eine internationale Organisation baut, ein Architektenhonorar von 21 Prozent in die Rechnung schreiben kann – es ist nicht nur das –, es ist ausserdem so, dass der Architekt sämtliche Zuschläge, die bei einem normalen Bau nicht gewährt werden, für sich in Anspruch nimmt. Und die Zuschläge werden ihm auch bezahlt. Es geht weiter darum, dass das WTO-Gebäude ja in Etappen ausgebaut wird. Da müssten Vorleistungen, die für eine frühere Etappe nötig waren, beim Honorar für eine spätere Etappe in Anrechnung gebracht, das Honorar also entsprechend reduziert werden müsste, weil die fakturierte Leistung gar nicht mehr neu erbracht werden muss. Das ist bei dieser WTO-Baute nicht die Regel; da wird immer wieder von vorne begonnen und man verlangt für Leistungen, die bereits für eine frühere Etappe belastet worden sind, erneut ein Honorar, das erst noch massiv überhöht ist.

Rücksicht auf den internationalen Platz Genf in Ehren, aber alle Spielregeln dürfen da nicht einfach ausgeschaltet werden. Das aber ist hier, bei diesem WTO-Ausbauprojekt, schlicht und einfach der Fall.

Lieber Kollege Geri Müller, wir sagen nicht, der Betrag sei zu senken, damit dieser Architekt sich dann als Trotzkopf aufspielen und entscheiden kann, er ziehe sich zurück, man müsse einen anderen nehmen. Der Betrag ist zu senken, gemäss den hier in der Schweiz geltenden Regeln. Das kann durchgeführt werden; das ist allein eine Frage des politischen Willens, der hier zu zeigen ist. Wir anerkennen, dass das Gebäude weiterhin in Genf stehen soll, dass Renovationen, die nötig sind, vorgenommen werden sollen – Ausbauten auch –, aber bitte zu den Bedingungen, wie sie in der Schweiz gelten. Es ist letzten Endes der Steuerzahler, der hier bezahlen muss. Er hat Anspruch darauf, dass die Behörden die Regeln, die in unserem Land gelten, auch bei öffentlichen Bauten durchsetzen.

Deshalb noch einmal: Wir treten ein auf die Vorlage, aber in der Gesamtabstimmung werden wir sie nur unterstützen, wenn der Antrag der Mehrheit mit dem reduzierten Honoraransatz für den Architekten obsiegt.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch