Zuerst muss Korruption beseitigt werden

257 Kohäsionsmilliarden nach Bulgarien und Rumänien
Nationalratsvotum vom 7. September 2009

Sie haben die 257 Millionen Franken gesprochen. Mit unserem Antrag möchten wir Ihnen beliebt machen, die Auszahlung dieser 257 Millionen Franken davon abhängig zu machen, dass die formell ausgesprochenen Vorbehalte der EU bezüglich Korruption in den beiden Ländern, die das Geld erhalten sollen, formell aufzuheben sind.

Sie können jetzt natürlich wieder Ihr Theater fortsetzen und darüber spötteln, wir würden uns an Feststellungen der EU orientieren. Das stimmt in diesem Fall; es stimmt deshalb, weil in der Botschaft des Bundesrates ans Parlament das Problem der Korruption in den beiden Ländern Rumänien und Bulgarien praktisch nicht erwähnt wird. Es wird nur von «hoffnungsvollem Miteinander» gesprochen und geschwärmt, aber die Korruptions-Probleme, die effektiv bestehen, werden schlicht und einfach ausgeklammert. Obwohl jedermann hier drin weiss - jedenfalls jeder, der Zeitungen liest -, dass gegenüber beiden Ländern, Rumänien und Bulgarien, seitens der Europäischen Union Vorbehalte existieren, dass Zahlungen gesperrt worden sind, dass Brüssel ausdrücklich gesagt hat: Zuerst muss das Problem der Korruption befriedigend gelöst werden, erst dann wird bezahlt.

Wenn solches in unserer Botschaft nicht steht, lesen wir es eben in einer anderen. Weil wir der Auffassung sind, dass wir dies unseren Bürgern schuldig sind. Wir haben schliesslich nicht einfach 257 Millionen Franken übrig; dieser Betrag wird den Staatsbürgern, den Steuerzahlern weggenommen. Es ist doch das gute Recht der Staatsbürger, darauf zu pochen, dass diese Gelder in Kanäle fliessen, die korruptionsfrei sind.

Es ist in der Kommission im Übrigen zugegeben worden, dass die Korruption ein ernsthaftes Problem ist. Man ist unserem Antrag sogar ein Stück weit entgegengekommen und hat akzeptiert, unsere Zahlungen von jenen der EU abhängig zu machen. Vonseiten der EU bestehen dazu schriftlich formulierte, schriftlich festgehaltene Vorbehalte. Wir fordern nichts anderes, als dass diese schriftlich festgehaltenen Vorbehalte auch wieder schriftlich und formell aufgehoben werden. Das geschieht in einem Beschluss; das geschieht in einem Protokoll, wir bestehen da nicht auf übertriebenen Förmlichkeiten. Es muss aber ein offizielles Ende des Vorbehalts erklärt werden, und das geschieht schriftlich.

Wir pflegen im Zusammenhang mit internationalen Engagements, auf Good Governance grossen Wert zu legen. Was wir hier fordern, ist nichts anderes als eine elementare Bedingung für Good Governance. Es genügt doch nicht, dazu bloss an Konferenzen Grundsätze zu beschwören. Wir müssen Grundsätze auch konkret umsetzen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag der SVP zu unterstützen und diese Auszahlung an eine formelle Erklärung der EU zu binden, dass die beiden Länder Bulgarien und Rumänien bezüglich Korruption aus allem Verdacht entlassen sind..

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch