KFOR-Einsatz in Kosovo - bisherige Opferbilanz

Einfache Anfrage
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 13. Dezember 2000

Die in Veranstaltungs-Inseraten publizierte Aussage, dass zur Konfliktbewältigung im Ausland eingesetzte bewaffnete Schweizer Soldaten bei solchem Einsatz unter Umständen gar ihr Leben verlieren könnten, motivierte einzelne Bundesräte zu scharfen Reaktionen.

Dies veranlasst mich, den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen zu ersuchen:

1. Im Rahmen der vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) offensichtlich empfohlenen Gastreferate hoher Nato-Offiziere an Schweizer Divisionsrapporten stellte Nato-General Klaus Naumann am 15. Januar 2000 am Divisionsrapport der Ter Div 4 in St. Gallen ausdrücklich fest, dass - wer sich mit bewaffneten Einheiten an internationalen Krisenbewältigungseinsätzen beteiligen wolle - den "Weg bis zu seinem nicht voraussehbaren Ende" zu gehen habe.

General Naumann präzisierte diese allgemeine Aussage mit der sehr konkreten Feststellung, dass jede Teilnahme an Krisenbewältigungseinsätzen das Risiko mitbeinhalte, gegebenenfalls auch Tote nach Hause zu bringen.

Weshalb hat er sich nie von solchen an einem Divisionsrapport der Armee gemachten Aussagen distanziert, wenn er den Hinweis auf mögliche Opfer bei Konfliktinterventionen in anderem Zusammenhang als untragbar erachtet?

2. Gemäss Medieninformationen haben mehrere der seit Mitte 1999 am KFOR-Einsatz in Kosovo beteiligten nationalen Armee-Kontingente bereits Opfer an Toten oder dauernd Invaliden zu beklagen. Ist er in der Lage, eine genaue Opferbilanz, aufgeteilt nach am KFOR-Einsatz beteiligten Ländern vorzulegen?

3. Wie kann er ausschliessen, dass in ausländischen Konfliktgebieten bewaffnet oder unbewaffnet eingesetzte Schweizer Soldaten je in Zwischenfälle verwickelt werden, die unter Umständen Tote und Verletzte fordern?

Antwort des Bundesrates

Die Sicherheit der Angehörigen der Swisscoy hat für den Bundesrat und die Armeeführung höchste Priorität. Im Einklang mit den gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz nimmt die Swisscoy nicht an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung teil und vermeidet damit soviel Risiko wie möglich. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass in keinem Einsatz von Schweizerinnen und Schweizern in Gefahrengebieten im Ausland das Auftreten von Gefahren für Leib und Leben restlos verhindert werden kann. Er setzt jedoch alles daran, durch Abkommen und Vereinbarungen, genauen Abklärungen vor Ort und durch Verhaltensmassregeln (beispielsweise Rules of Engagement im Kosovo) die nötige Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Der Bundesrat benützt dabei alle seine zur Verfügung stehenden Kanäle, insbesondere seine Auslandvertretungen, um Klarheit über das betreffende Einsatzgebiet des schweizerischen Personals zu haben. Ausserdem behält sich der Bundesrat jederzeit vor, Einsätze abzubrechen, wenn sich die Gefahren für die eingesetzten Menschen als zu hoch erweisen.

Dass in einem Gebiet wie dem Kosovo die Gefährdung höher ist als anderswo, ist unter anderem durch den Strassenverkehr, Minen und Blindgänger sowie die hohe Kriminalitätsrate und die grosse Zahl an Waffen gegeben. Dank der strengen Vorschriften, der gründlichen Ausbildung der Swisscoy (z. B. im Zusammenhang mit der Munition aus abgereichertem Uran) und der wertvollen Miliz-Kenntnisse der einzelnen Angehörigen der Swisscoy konnten Zwischenfälle und gravierende Unfälle bisher erfolgreich vermieden werden. Durch die hohe Qualität der Arbeit hat es die Swisscoy verstanden, bei den andern KFOR-Nationen ein durchwegs positives Bild der schweizerischen Engagements zu vermitteln.

Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

1. Im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich - die Swisscoy ist dem österreichischen Kontingent zur Zusammenarbeit zugewiesen - wird eine Beteiligung an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausdrücklich ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu gehören solche aber zum Aufgabenspektrum des deutschen Kontingents. Eine Distanzierung des Bundesrates von General Naumanns Aussagen anlässlich eines schweizerischen Divisionsrapports ist somit wegen der unterschiedlichen Aufgaben des deutschen und des schweizerischen Kontingents hinfällig.

2. Dem Bundesrat liegen als vertraulich klassifizierte KFOR-Dokumente vor, welche eine Übersicht über die Zahl der Verletzten/Todesfälle der einzelnen an der KFOR beteiligten Nationen geben. Seit Beginn des Einsatzes im Kosovo sind 52 KFOR-Angehörige ums Leben gekommen, rund zwei Drittel davon bei Verkehrsunfällen, durch Selbstmord oder durch natürliche Ursachen. Rund ein Drittel kam bei Zwischenfällen mit Waffen oder im Einsatz umsLeben. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Verletzungen. Die Strassenverkehrs-, Arbeits- und Freizeitunfälle machen deutlich mehr als die Hälfte aller Fälle aus. Seit Beginn des Einsatzes im Herbst 1999 sind keine Angehörigen der Swisscoy zu bleibendem Schaden gekommen. Der erste schwerere Unfall geschah am 10. Januar dieses Jahres, als ein Angehöriger der Swisscoy bei Sanierungsarbeiten an einem Tunnel von einem herabfallenden Stein getroffen wurde. Der Mann wurde noch am selben Tag repatriiert, seine Genesung schreitet gut voran.

3. Die potentielle Gefährdung ist für Angehörige der Swisscoy wegen der unter Punkt 1 aufgeführten Einschränkung im Aufgabengebiet relativ tief. Die Sicherheitsfrage im Kosovo ist aber nach wie vor instabil und wird sich durch die ungewisse politische Zukunft - grosse Teile der Kosovoalbaner streben die Gründung eines selbständigen Staates an - und die zunehmende Zahl von kosovoserbischen Rückkehrern in absehbarer Zeit nicht grundlegend verändern. Auch ist die Zahl der Waffen im Kosovo trotz regelmässiger Suchaktionen und Funde durch die KFOR nach wie vor sehr gross.

Im Raum der Multinationalen Brigade Süd, in welchem Swisscoy im Einsatz ist, präsentiert sich die Situation wegen des eher geringen serbischstämmigen Bevölkerungsanteils relativ ruhig. Die grösste Gefährdung für Leib und Leben geht hier wie im gesamten Kosovo vom Strassenverkehr aus, gefolgt von Minen und Blindgängern sowie der Kriminalität. Bei den zahlreichen Leistungen des Schweizer Kontingents zu Gunsten Dritter auch ausserhalb des Camps (Transporte, Bauprojekte im Rahmen der zivilmilitärischen Kooperation usw.) kann naturgemäss nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, dass Angehörige der Swisscoy in Zwischen fälle verwickelt werden.

Die Prinzipie, die im Kosovo angewandt werden, um die Risiken für das schweizerische Personal zu vermindern, sind ebenfalls gültig für alle Einsätze in anderen Regionen.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch