Antwort des Bundesrates

Alarmorganisation für Soldaten
Antwort des Bundesrats vom 21. November 2001

Aufgrund der verschiedenen Zwischenfälle mit Rekruten im Ausgang hat der Chef Heer bereits am 17. August
2001 allen Schulkommandanten drei Verhaltensmassnahmen angeordnet:

Das richtige Verhalten als Bürger in Uniform muss der Truppe in Erinnerung gerufen werden,

die Angehörigen der Armee sollen wenn möglich in Gruppen in den Ausgang gehen und

die Truppe ist über das richtige Verhalten bei Provokation oder Aggression zu informieren.


Die gestellte Frage beantwortet der Bundesrat wie folgt:

Die Sicherstellung von Recht und Ordnung in der Öffentlichkeit ist der Hauptauftrag der Polizei. Es bleibt auch
Aufgabe der Polizei, die Mittel für Einsätze gegen Störer der öffentlichen Ordnung bereitzuhalten und damit eine
vernünftige Reaktionszeit zu gewährleisten.

Ein flächendeckender Einsatz von militärischen Sicherheitskräften könnte auch aus Bestandesgründen nicht
erfolgen und ist von keiner Seite gewünscht. Einfache organisatorische Massnahmen (Notrufnummer) können
sicher den Angehörigen der Armee erlauben, die Sicherheitskräfte rasch zu alarmieren.

Mit Befriedigung stellt der Bundesrat aber fest, dass bei allen bisherigen Vorfällen die Polizei rasch und zweck-
mässig reagiert hat. Eine Besserstellung der Rekruten gegenüber der Zivilbevölkerung kann jedoch nie das Ziel
sein.

Weitere Weisungen werden den Schulkommandanten auf Beginn der Frühjahrsrekrutenschule 2002 erteilt wer-
den. In der Zwischenzeit wird das Heer in Zusammenarbeit mit dem Oberauditor der Armee und mit dem Eidge-
nössischen Justiz- und Polizeidepartement überprüfen, ob rechtlich abgestützte Reaktionsmöglichkeiten für die
Angehörigen der Armee auf derartige Vorkommnisse nötig sind.

>> zurück

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch