Antwort des Bundesrates

Fall "Solongo Chinbat": Wer trägt die Kosten?

1.
Die Kantone sind zuständig für den Vollzug von Weg- und Ausweisungen von ausländischen Personen. Der Bund unterstützt die Kantone dabei, indem er insbesondere bei der Beschaffung von Reisepapieren mitwirkt (Art. 22a ANAG). Im vorliegenden Fall war der finanzielle und administrative Aufwand des Bundes zur Feststellung der Identität von Solongo Chinbat (richtiger Name: Solongo Bold) gering. Er beschränkte sich hauptsächlich auf das Ersuchen um Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes bei der mongolischen Vertretung in Genf. Die Hauptlast der Arbeit trug der zuständige Kanton Graubünden. Nach dessen Auskunft beläuft sich der finanzielle Aufwand für die Umsetzung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sowie für die Identifizierung der mongolischen Staatsangehörigen zur Vorbereitung der polizeilichen Rückführung auf ca. 12 310 Franken.

2. Gemäss Auskunft des Kantons Graubünden wurde Solongo Chinbat während ihres illegalen Aufenthaltes in der Schweiz durch eine ausserhalb des Kantons Graubünden wohnhafte Person widerrechtlich beherbergt und beschäftigt.

3. Während ihres illegalen Aufenthalts erfolgten naturgemäss keine staatlichen Leistungen an Solongo Chinbat. Diese finanzierte ihren Aufenthalt selbst durch Schwarzarbeit.
Während des Asylverfahrens unterstützte der Kanton Graubünden Solongo Chinbat durch Sozialhilfeleistungen in der Höhe von 6'680 Franken. Dieser Betrag wurde dem Kanton Graubünden vom Bund zurückerstattet.

4. Die zuständigen Justizbehörden haben Strafverfahren eingeleitet. Diese sind zurzeit noch hängig.

5. Nach Auskunft des Kantons Graubünden betrug sein Gesamtaufwand 31 000 Franken. Der Bund hat für die Zeit nach dem Abschluss des Asylverfahrens einen personellen Aufwand von rund 3-5 Arbeitstagen zu verzeichnen. Damit betragen die Kosten des Bundes, inklusive Sozialhilfekosten, insgesamt ca. 9000 Franken

Aufgrund eigener Recherchen ist mit grosser Wahrscheinlichkeit bekannt, in welchem Kanton sich Solongo Chinbat während ihrer illegalen Anwesenheit in der Schweiz aufgehalten hat (Antwort auf Frage 2). Wir haben veranlasst, dass im vermuteten Kanton eine entsprechende parlamentarische Anfrage im kantonalen Parlament eingereicht worden ist.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch