Geheimhaltung - unterschiedliche Praxis

Am 26. September 2007 richtete Nationalrat Ulrich Schlüer die folgende Anfrage an den Bundesrat:

Wenn das Parlament Baukredite zu Florako-Stellungen zu bewilligen hat, dann werden die Örtlichkeiten solcher Stellungen aus Geheimhaltungsgründen nie genannt.

Warum wird im Gegensatz zu dieser Praxis der Geheimhaltung dem Parlament gegenüber dann, wenn eine Stellenausschreibung im Zusammenhang mit solchen Stellungen erfolgt, der genaue Arbeitsort im Stelleninserat aufgeführt (vgl. Stellenausschreibung 2007-09-03 in der Beilage)?

Diese Anfrage muss vom Bundesrat vor Beginn der Dezembersession 2007 schriftlich beantwortet werden.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch