Missbrauch des Antirassismusgesetzes

Nationalrätliche Fragestunde vom 14. Dezember 1998

Frage Schlüer

Eine "Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus" hat kürzlich 13 namentlich bezeichnete schweizerische Gemeinden rassistischen Denkens und Handelns bezichtigt, weil in diesen Gemeinden Einbürgerungsgesuche von den dafür zuständigen Gemeindeversammlungen abgelehnt worden sind.Wie beurteilt der Bundesrat eine derartige publizistische "Auswertung" des Antirassismusgesetzes?

Antwort Bundesrätin Dreifuss:

La publication dont il est question a été effectuée par la Fondation contre le racisme et l’antisémitisme, en collaboration avec l’Association pour les minorités en Suisse. Ce sont deux organisations de droit privé, indépendantes de l’administration fédérale. Il n’appartient donc pas au Conseil fédéral de prendre position sur la publication "Rassistische Vorfälle in der Schweiz. Eine Chronologie und eine Einschätzung".

Zusatzfrage Schlüer

Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für diese Antwort, die allerdings etwas sehr dürftig ausgefallen ist. Ich stelle meine Zusatzfrage, nachdem ich mich von den dreizehn in meiner Frage erwähnten Gemeinden habe dokumentieren lassen und indem ich mich auch daran erinnere, wie sich der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung zur Auslegung des Antirassismusgesetzes geäussert hat. Und da stellt sich natürlich schon die Frage: Ist es im Sinne des Bundesrates, dass man gegen die Autoren verunglückter Fastnachtsverse strafrechtliche Massnahmen einleitet, hingegen einfach schweigt, wenn Gemeinden von völlig unsachlichen Äusserungen schwerwiegend getroffen werden? Und wenn sie zu Äusserungen einer privaten Organisation nichts sagen wollen, so gibt es auch eine offizielle Position, jene der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Da gibt es doch eine unlängst getätigte Aussage des Präsidenten dieser Kommission, von Prof. Georg Kreis, nämlich: dass Einbürgerungen nicht selten aufgrund "negativer rassistischer Pauschalvorstellungen" verweigert würden. Äussert sich der Bundesrat vielleicht zu dieser Aussage, die übrigens in keinerlei Weise aufgrund genau benannter Fälle belegt worden ist?

Antwort Bundesrätin Dreifuss

Non, le Conseil fédéral ne commente pas non plus cette déclaration que vous ajoutez à votre question, Monsieur Schlüer, pour la bonne raison qu’il tient à veiller à l’indépendance de la Commission fédérale contre le racisme et à son bon fonctionnement interne.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch