Warum wird Belgien nicht haftbar gemacht?

Parlamentarische Interpellation vom 13. Dezember 2001

Nach dem tragischen, mehrere Todesopfer fordernden und schwere Schäden anrichtenden Unfall im Gotthard-Strassentunnel Ende Oktober 2001 erwies sich, dass der fehlbare Lenker des den Unfall verursachenden belgischen Lastwagens aufgrund eines fehlenden Visums in Belgien als Lastwagenfahrer gar nicht anstellungsberechtigt gewesen wäre; dass er, als Folge dieser Umstände, über keine gültige Fahrbewilligung verfügte; dass die Firma, die den unfallverursachenden Lastwagen einsetzte, keine Betriebsbewilligung für Gütertransporte besass.

Im Zeitalter zunehmender Freizügigkeit auch im europäischen Strassenverkehr ist es zweifellos unmöglich, an den Landesgrenzen bei in die Schweiz einfahrenden Fahrzeugen systematisch Ausweis- und Betriebsbewilligungskontrollen durchzuführen. Dies ist eindeutig Aufgabe jenes Landes, dessen Kontrollschilder ein Strassenfahrzeug trägt. Und jeder Staat in Europa muss sich um der elementaren Sicherheit auf der Strasse willen darauf verlassen können, dass das Land, das Kontrollschilder für ein Fahrzeug ausstellt, seine Pflichten bezüglich Fahr- und Betriebsbewilligungen lückenlos erfüllt.

Vernachlässigt ein Land seine diesbezüglichen Pflichten, wird es für Schäden, die aus seiner Nach- lässigkeit entstehen, haftbar.

Dieser Sachverhalt bewog Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP/ZH) dem Bundesrat in einer Interpellation am 13. Dezember 2001 die folgenden Fragen zu stellen.

1. Welche Haltung nimmt die Schweiz ein bezüglich der sich stellenden Haftungsfrage?

2. Wird die Schweiz den Staat Belgien für die eingetretenen Schäden an Menschen, Fahrzeugen und am Tunnel-Bauwerk formell als haftbar erklären und gegebenenfalls einklagen?

3. Unternimmt der Bundesrat Schritte, um grenzüberschreitende Haftungsfragen, wie sie sich in Zusammenhang mit dem Unfall im Gotthard-Strassentunnel stellen, einer generellen Regelung entge- genzuführen?"

Ulrich Schlüer

>> Antwort des Bundesrates vom 04. September 2002

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch