Gewaltbereite «Secondos»

Interpellation Schlüer vom 20. Juni 2002

Meldungen von zunehmender, auch zunehmend brutal ausgeübter Gewalt zwischen Jugendlichen sowie in von Jugendlichen angezettelten Zwischenfällen nehmen derzeit in alarmierendem Ausmass zu. Auffällig ist, dass der Anteil ausländischer Jugendlicher an solchen Gewaltexzessen überdurchschnittlich hoch ist.

In neuerer Zeit ist in zunehmendem Ausmass auch feststellbar, dass ausländische Jugendliche gezielt, ohne provoziert zu werden, uniformierte Schweizer Soldaten tätlich angreifen, wobei es mehrfach zu verhältnismässig gravierenden Verletzungen gekommen ist.

Gemäss Angaben der sozialdemokratischen Stadtzürcher Polizeidirektorin beherrschen im Weiteren ausländische Jugendliche vor allem auch die gewalttätigen Nachdemonstrationen, die seit Jahren im Anschluss an die 1. Mai-Kundgebung der Gewerkschaften schwere Verwüstungen anrichten und gewalttätige Angriffe auf unbeteiligte Dritte lancieren.

In zunehmendem Ausmass wird sodann festgestellt, dass sich bei den Gewalttätern auch verhältnismässig oft frisch Eingebürgerte hervortun, die neuerdings als «Secondos» bezeichnet werden. Anlässlich gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Rekruten, die sich kürzlich auf dem Bahnhof Birmensdorf beim Waffenplatz Reppischtal zugetragen haben, zeigte sich, dass die Auseinandersetzung ein Konflikt zwischen langjährigen Schweizern und kürzlich eingebürgerten sogenannten Secondos war. Oft stellt man auch fest, dass solch frisch eingebürgerte Secondos einer schweizerischen Landessprache nur in beschränktem Masse mächtig sind, was darauf hinweist, dass sie sich trotz mehrjähriger Anwesenheit in der Schweiz kaum verwurzelt haben.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.
Wie hoch ist der Anteil der von Ausländern begangenen Straftaten gemäss der in der Schweiz geführten Kriminalstatistik?

2. Wie hoch ist gemäss dieser Statistik der Anteil jener Straftäter, die bei Begehung ihrer Straftat weniger lang als fünf Jahre in der Schweiz eingebürgert waren?

3. Wie beurteilt der Bundesrat im Lichte dieser zunehmenden Gewalt ausländischer sowie frisch eingebürgerter Straftäter die Bemühungen der letzten Jahre um forcierte Einbürgerung vor allem von Jugendlichen?

4. Will der Bundesrat im Lichte der gemachten Erfahrungen diese Bemühungen fortsetzen?

Am 20. September 2002 veröffentlichte der Bundesrat folgende Antwort zu dieser Interpellation:

Der Bundesrat verurteilt generell alle Gewalttaten aufs entschiedenste, ob es sich bei den beteiligten Jugendlichen um Schweizer Bürger, bereits vor langer Zeit oder neu Eingebürgerte oder um Ausländer handelt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Ausdruck «Secondos», der in letzter zeit leider vermehrt in der Öffentlichkeit verwendet worden ist, unangebracht ist. Für den nicht eingeweihten Leser wird damit suggeriert, es handle sich um Bürger zweiter Klasse oder Personen mit von vornherein kriminellen Absichten.

Zu den Fragen 1 und 2

Der Anteil der von Ausländern im Jahre 2001 begangenen Straftaten beträgt laut Kriminalstatistik des Bundesamtes für Polizei 49,7 Prozent. Der Anteil von ausländischen Straftätern ist seit 1998 um mehr als 5 Prozent-Punkte gesunken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein hoher Anteil der ausländischen Tatverdächtigen keinen Wohnsitz in der Schweiz aufweist oder
asylsuchend ist.

Allerdings erlaubt die derzeitige Kriminalstatistik keine detaillierte Auswertungen betreffend Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, ein Mangel, der von der Arbeitsgruppe «Ausländerkriminalität» (AGAK) in ihrem Bericht vom 5. März 2001
ausdrücklich erwähnt worden ist. Eine Arbeitsgruppe «Revision der polizeilichen Kriminalstatistik» unter der Führung des Bundesamtes für Statistik ist daran, die Polizeiliche Kriminalstatistik grundlegend zu verbessern. Die Konzeptphase wird im Herbst abgeschlossen sein, worauf die kantonalen Polizeibehörden die Vorgaben in den nächsten zwei bis vier Jahren umsetzen werden.

Die neue Statistik wird einerseits im Gegensatz zur jetzigen eine Gesamtstatistik der Straftaten laut Strafgesetzbuch mit zusätzlicher Datenerfassung im Bereich der Ausländer- und Betäubungsmittelgesetzgebung sein, andererseits soll ihre Datenqualität durch verschiedene Massnahmen stark verbessert werden. Mit einer Umsetzung des Projekts ist je nach
Fortschritt bei der Anpassung der kantonalen EDV-Systeme in den nächsten zwei bis vier Jahren zu rechnen. Damit soll nicht zuletzt auch die internationale Vergleichbarkeit der Daten verbessert werden.

Die AGAK hat deshalb für das Jahr 1998 eine differenzierte Auswertung vorgenommen, um überhaupt einigermassen gültige Aussagen über die wahre Bedeutung der Ausländerkriminalität machen zu können. Frage 2 der Interpellation kann aber trotzdem nicht beantwortet werden, da nur nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltstitel, aber nicht nach Dauer des erworbenen Bürgerrechts differenziert werden kann.

Dem Bundesrat liegen keine Anhaltspunkte vor, die darauf schliessen lassen, dass Schweizer, die zur Zeit der Tat weniger als fünf Jahre im Besitze des Schweizer Bürgerrechts waren, krimineller sind, als jene, die bereits längere Zeit Schweizer Bürger sind. Ebensowenig liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eingebürgerte Jugendliche eher zu Gewalttaten neigen als Jugendliche, die von Geburt an Schweizer sind.

Es ist aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll, Statistiken, wie in Fragen 2 gefordert, zu erstellen. Mit der Einbürgerung wird die Person konsequenterweise in allen Bereichen als Schweizerin bzw. als Schweizer ausgewiesen.

Zu den Fragen 3 und 4

Der Bundesrat will die Einbürgerung von bei uns geborenen und aufgewachsenen ausländischen Jugendlichen der zweiten Generation erleichtern; auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates unterstützt dieses Anliegen. Wie nach heutigem Recht soll die Einbürgerung aber nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich sein, welche die schweizerische Rechtsordnung beachten.

Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation sprechen unsere Sprache, haben ihre Schulbildung ganz oder mehrheitlich in der Schweiz erhalten und bekunden daher in der Regel wenig Mühe, sich in die schweizerischen Verhältnisse einzuleben (Schule, Gesellschaft, Berufsbildung etc.). Im übrigen haben die Arbeiten der AGAK gezeigt, dass Massnahmen, die zu einer besseren Integration in die Gesellschaft führen können, bei der Bekämpfung der Kriminalität eine zentrale Bedeutung zukommt.

Der Interpellant erklärte sich von der Antwort «nicht befriedigt» und verlangt Diskussion. Diese findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch