The 9/11 Commission Report - Auch für die Schweiz

Interpellation der SVP-Fraktion vom 14. Dezember 2004

Wortlaut:

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde am 22. Juli 2004 in den USA der "9/11 Commission-Report" veröffentlicht. Der von einer 10-köpfigen Untersuchungskommission mit 80 Mitarbeitern während 18 Monaten verfasste Bericht zeichnet die Vorgänge rund um den 11. September 2001 minutiös nach. Der Bericht beschreibt Situationen, welche von allgemeiner Gültigkeit sind und generell zur Bewältigung von Terroranschlägen herangezogen werden können. In den USA wird der Bericht zum Anlass genommen, gravierende Sicherheits-versäumnisse bzw. -lücken zu korrigieren.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Glaubt der Bundesrat, alles Notwendige vorgekehrt zu haben, um bei einem Terror-Anschlag situationsgerecht reagieren zu können?

2. Wird der Bundesrat den 9/11-Bericht prüfen und für die Schweiz auswerten lassen? Wenn ja, wem hat er diese Aufgabe konkret übertragen? Sind bereits Ergebnisse vorhanden?

3. Nach den Terrorakten vom 11. September und nach den Erfahrungen der Kriege in Afghanistan und Irak sah der Bundesrat bisher keinen Anlass, die Sicherheitskooperation 2000 mit ihren nur dürftigen Ausführungen über die Terrorgefahr zu überdenken und überprüfen. Wird sich dies nach Vorliegen des Berichtes ändern? Konkret: ist der Bundesrat bereit, aufgrund seiner aus dem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen eine Neubeurteilung der gegenwärtigen Bedrohungslage vorzunehmen, oder ist eine solche bereits im Gange?

4. Zu welchen Schlussfolgerungen ist der Bundesrat gekommen? Was für Massnahmen leitet er aus seinen Schlussfolgerungen ab?

5. Wird der Bundesrat die Schlussfolgerungen seiner Auswertung in geeigneter Form veröffentlichen?

6. Aus dem Bericht geht u. a. hervor, dass im entscheidenden Moment die wichtigsten Verbindungen zwischen Regierung und Sicherheitsorganen (Armee/Luftwaffe) nicht funktionierten. Ist hierzulande die Verbindung zwischen der Landes- und der Armeeführung in ausserordentlichen Lagen wirklich gewährleistet?

7. Im Rahmen des WEF wird jeweils die Frage eines "Abschussbefehls" gegen ein eindringendes feindliches Flugzeug präzise geregelt. Welche Regelung besteht für den Fall eines überraschend eintretenden Ereignisses, z. B. einer akuten terroristischen Bedrohung?

Sprecher: Ulrich Schlüer


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Antwort des Bundesrates vom 4. März 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch