Antwort des Bundesrates

Vollkostenrechnung für die Ausland-Engagements von Armee und VBS
Antwort des Bundesrates vom 3. Juni 2005

Die Auslandseinsätze der Armee und deren entsprechende Ausgaben werden zum grössten Teil in der Rubrik 525.3170.001 "Friedensförderung" ausgewiesen. Sie betrugen im letzten Jahr 45,9 Millionen Franken. In diesem Betrag sind ebenfalls die Personalausgaben enthalten. Damit gibt das heutige Rechnungsmodell des Bundes eine brauchbare Übersicht zu den durch die Auslandseinsätze der Armee verursachten Ausgaben.

Von einer Vollkostenrechnung kann jedoch noch nicht gesprochen werden. Zum Beispiel werden die Ausgaben für die Planungsarbeiten, die Spesen und die Luftwaffeneinsätze in anderen Rubriken ausgewiesen. Zusätzlich werden die Amortisationen im bestehenden Rechnungsmodell nur in der Bestandesrechnung des Bundes berücksichtigt, welche durch die Eidgenössische Finanzverwaltung geführt wird. Nach den internationalen Buchhaltungsregeln für den öffentlichen Sektor werden zudem die Rüstungsgüter im Beschaffungsjahr direkt abgeschrieben und somit nicht aktiviert. Um eine Vollkostenrechnung der Auslandseinsätze vorzulegen, müssten sämtliche betroffenen Ausgaben abgegrenzt und nach Aufwand unterteilt auf die verschiedenen Aufträge bzw. Kostenträger umgelegt werden können.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine moderne Verwaltungsführung ein Rechnungsmodell bedingt, welches politischen und betriebswirtschaftlichen Ansprüchen genügt. Aus diesem Grund wurde das Projekt des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) lanciert. In seinem Rahmen müssen die Verwaltungseinheiten eine Kosten-Leistungs-Rechnung einführen. Im Verteidigungsbereich sieht das Projekt vor, sämtliche Kosten nach Kostenstellen, Kostenarten und Kostenträgern sowie nach Aufträgen und Projekten zuzuweisen.

Die Einführung des NRM ist für den 1. Januar 2007 geplant. Erste schlüssige Erkenntnisse aus der betriebswirtschaftlichen Rechnungsführung sind voraussichtlich nach dem Rechnungsjahr 2008 zu erwarten.

Der Interpellant erklärte sich von der Antwort nicht befriedigt und verlangte Diskussion.
Die Diskussion wurde auf später verschoben.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch