Antwort des Bundesrates

Armee XXI: Wer ist verantwortlich für die gravierenden Mängel?

Der Bundesrat beantwortete die Interpellation am 12. Mai 2009 wie folgt:

Der Bundesrat hat keine Anzeichen dafür, dass Angehörige der Armee oder Angestellte des VBS im Zusammenhang mit Armee- oder Rüstungsplanung Taten oder Unterlassungen begangen haben, für die sie belangt werden müssten.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Da es sich bei diesen Systemen um äusserst komplexe Systeme handelt und die Gesamtinvestitionen beachtlich sind, wurden verschiedene Überprüfungen durchgeführt. Die Wesentlichsten hierbei sind die der Eidgenössischen Finanzkontrolle und VBS-interne Revisionen (Zwischenrevision Staatsrechnung 2009, Revisionsbericht vom 21. Dezember 2009). Diese beinhalten verschiedene Empfehlungen zur weiteren Optimierung des Rüstungsablaufs. Das VBS hat den ursprünglich geplanten Umfang des FIS Heer aufgrund der erhaltenen Erkenntnisse reduziert. Auch der Gesamtumfang des Programms C4ISTAR wurde korrigiert und das Projekt NaVIS abgebrochen. Als getroffene Massnahme, um zukünftig sicherzustellen, dass die Einzelprojekte besser abgestimmt sind, werden die Verantwortungen im Rahmen der Programmaufsichten neu geregelt und die gesamtheitliche Steuerung verstärkt.

Wegen der hohen Komplexität und langen Dauer dieser Vorhaben sind Anpassungen der Projekte insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts, aber auch der veränderten, verteidigungsinternen, finanziellen Lage unumgänglich. Diese Anpassungen werden jeweils von den im VBS zuständigen Aufsichtsgremien bewilligt.

2. Mit der Armee XXI war vorgesehen, die Investitionen zulasten der Betriebsausgaben zu erhöhen. Die beiden Entlastungsprogramme 03 und 04 haben - kurz nach Beginn der Umsetzung der Armee XXI - den Druck zur Reduktion der Betriebsausgaben im VBS zusätzlich erhöht. Um dies zu erreichen, wurde durch das VBS u. a. bei der Logistikbasis der Armee (LBA) ein Abbau von 1800 Stellen vorgegeben. Bis Ende 2007 wurden in der LBA rund 1150 Stellen mehrheitlich über die normale Personalfluktuation abgebaut. Zu Entlassungen kam es kaum. Der Personalabbau konnte jedoch nicht durch den zeitgleichen Aufbau der Infrastruktur kompensiert werden (Einführung eines informatikbasierten Logistiksystems, Modernisierung der Logistik-Infrastruktur), was zu einem Ungleichgewicht zwischen logistischem Leistungsbedarf und den verfügbaren personellen und finanziellen Mitteln geführt hat. Zur Sicherstellung der logistischen Leistungserbringung wurde der Personalabbau vor zwei Jahren sistiert. Trotzdem musste die LBA seit dem 1. Januar 2008 wegen weiteren VBS-internen Kreditkürzungen bei den Personalbezügen 175 Stellen einsparen.

3. Die Stilllegung von Armeematerial, welches weder für die Ausbildung noch für die gegenwärtig erkennbaren Armeeeinsätze erforderlich ist, verursacht der Armee erhebliche Kosten und belastet die Betriebsbudgets. Die jährlich wiederkehrenden Vollkosten für die Stilllegung aller überzähligen Hauptwaffensysteme werden auf etwa 27 Millionen Franken geschätzt. Im Falle eines Aufwuchses müsste nach einer fünfjährigen Stilllegungszeit mit Kosten von etwa 124 Millionen Franken für die Wiederherstellung der ursprünglichen Systemfunktionsfähigkeit gerechnet werden. Die für dieses stillgelegte Material erforderlichen Mittel würden für zukünftig notwendige Neuinvestitionen fehlen. Zusätzlich zu diesen Reaktivierungskosten betragen die Investitionen für die Erstellung der Einsatzfähigkeit ein Mehrfaches.

Der Interpellant erklärte sich «nicht zufrieden» mit dieser Antwort.
Er beantragte Diskussion. Diese findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch