Religiöse Schriften...

...mit Aufforderungen zu strafbaren Gewalttaten

Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP, ZH) hat am 17. März 2010 folgende Interpellation an den Bundesrat gerichtet:

Auch in der Schweiz zirkulieren Schriften meist muslimischer oder islamistischer Urheberschaft, die direkt zu Gewalttaten, z.B. zur Züchtigung «unbotmässiger Ehefrauen» bzw. Töchter oder zur Tötung von Anhängern anderer Glaubensrichtungen auffordern bzw. äusserst grausame Strafmethoden gutheissen oder dazu auffordern. Solche Texte bleiben bekanntlich nicht bloss unbeachteter Buchstabe. Es resultierten daraus vielmehr mehrfache Aufrufe zu Gewalttaten. Und es kann auch zu Gewaltanwendung bis hin zu Ehrenmorden kommen.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie geht der Bund vor gegen religiöse Publikationen, die ihre Anhänger offen zu strafbarer Gewaltanwendung aufrufen?

2. Erachtet der Bund ergänzende strafrechtliche Bestimmungen in diesem Zusammenhang als angebracht? Wenn ja, welche?

3. Wie geht der Bundesrat vor, wenn Täter von strafbaren gewalttätigen Handlungen der hier geschilderten Art sich für ihr Handeln auf «Religionsfreiheit» berufen?

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Antwort des Bundesrates vom 8. September 2010

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch