Bedrohungsgerechter Nachrichtendienst

Motion, eingereicht am 5. Oktober 2001

Der Bundesrat wird aufgefordert, den strategischen Nachrichtendienst zusammen mit dem militärischen Nachrichtendienst direkt dem Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zu unterstellen.

Begründung

Im modernen Krieg dominieren zunehmend Methoden der sog. asymmetrischen Kriegführung. Technologisch und materiell unterlegene Kräfte schlagen ­ oft unter Anwendung terroristischer Methoden ­ punktuell irgendwo auf der Welt massiv zu, um einen materiell weit überlegenen Gegner oder eine diesem überlegenen Gegner subjektiv zugeordnete Stelle entscheidend zu treffen.

Bei Vorbeugung und Abwehr solcher, die Zivilbevölkerung massiv gefährdender Schläge der asymmetrischen Kriegführung kommt dem Nachrichtendienst zunehmende Bedeutung zu. Die Zusammenführung des strategischen Nachrichtendienstes mit dem militärischen Nachrichtendienst und die Unterstellung dieses einzigen Nachrichtendienstes unter den für die Verteidigung des Landes primär verantwortlichen VBS-Chef drängt sich deshalb auf.

Die als Reaktion auf aufgebauschte Skandale seinerzeit überstürzt angeordnete Aufsplitterung des Nachrichtendienstes in einen militärischen und einen strategischen Nachrichtendienst geht von einem veralteten, zu stark an konventionellen Kriegen orientierten Kriegsbild aus. Indem das für die Verteidigung des Landes primär zuständige Mitglied der Landesregierung die unmittelbare Verantwortung für den in seiner Bedeutung eminent gewachsenen Nachrichtendienst ohne Zwischenschaltung eines «Koordinators» mit unklarer Funktion ­ übernimmt, wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Landesregierung die Bedeutung und Gefahr der asymmetrischen Kriegführung erkannt hat und bedrohungsgerechte Abwehrmassnahmen vorbereitet sind.

Stellungnahme und Antrag des Bundesrats

>> Antwort des Bundesrates vom 21. November 2001

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch