Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben

Motion vom 14. Dezember 2004

Forderung

Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit inskünftig dem Armeebudget ausschliesslich noch Aufwendungen für die Sicherheit des Landes belastet werden.

Begründung

Als einziges Departement hat das VBS in den letzten Jahren das ihm vorgegebene, auch in Bezug auf die Armee stets kleiner gewordene Budget immer eingehalten und auf diese Weise massive Sparbeiträge geleistet. Dies, obwohl das Volk der Armee XXI mit einem Budget von Fr. 4,3 Mrd. zugestimmt hat. Heute operiert das VBS noch mit einem Budget von unter Fr. 4 Mrd.

Soll die Armee weiterhin in der Lage sein, glaubwürdige Antworten auf Bedrohungen von heute bereit zu halten und einzuüben, so dürfen dem Armeebudget künftig ausschliesslich jene Ausgaben belastet werden, welche unmittelbar der Sicherheit des Landes dienen. Es geht nicht an, dass andere Departemente das VBS mit Auflagen wie z. B. Denkmalpflege für ausgediente Kasernen, Bunker usw., oder Naturschutz für ehemalige Panzersperren und ähnliche nicht mehr benutzte Anlagen belasten, wobei die Aufwendungen für diese Aufgaben dem Armeebudget belastet werden. Diese Aufgaben sind jenem Departement zu belasten, das die entsprechenden Auflagen erlassen hat.

>> Antwort des Bundesrates vom 4. März 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch