Mehrwertsteuer-Aufwand:

Maximal eine Stunde pro Monat
Motion Schlüer vom 16. Juni 2004

Im Rahmen seiner Anstrengungen zur Belebung der Wirtschaft und insbesondere zur Stärkung der KMU als Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft vereinfacht der Bundesrat die Erhebung der Mehrwertsteuer derart

Begründung

Durch immer neue administrative Anordnungen ist die Erhebung der Mehrwertsteuer in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Insbesondere für KMU-Betriebe resultierten aus dieser Komplizierung Zusatzbelastungen, welche die Leistungskraft dieser Unternehmen immer stärker beeinträchtigen. Nur noch wenige KMU-Inhaber kommen bei der Bewältigung des von Unübersichtlichkeit und Spitzfindigkeiten geprägten Formularkriegs ohne fachliche Beratung aus.

Diese Entwicklung ist untragbar geworden. Im Rahmen seiner KMU-Förderung muss sie der Bund rasch korrigieren.

Dabei ist darauf abzustützen, dass das schweizerische Steuersystem grundsätzlich auf Selbstdeklaration beruht. Dieses Prinzip muss beispielsweise dazu führen, dass die Abgrenzung von geschäftlicher und privater Tätigkeit auf praktikable, nachvollziehbare, den individuellen Gegebenheiten Rechnung tragende Art vorgenommen wird, wozu heute dominierende spitzfindige, komplizierte, bürokratische, von Misstrauen geprägte Vorschriften und Anordnungen zu beseitigen sind.

Weitere Beispiele lassen sich anführen, etwa bei der Abgrenzung von Tätigkeiten verschiedener Filialen des gleichen Betriebs, usw.

Die überfällige Entschlackung der Mehrwertsteuer-Erhebung von wucherndem Bürokratismus wird in erheblichem Ausmass Kräfte freisetzen für die eigentliche Geschäftstätigkeit von KMU-Inhabern. Das wird deren Geschäftserfolg verbessern und in der Folge dem Staat grössere Steuereinnahmen garantieren.

>> Antwort des Bundesrates vom 1. September 2004
>> Diskussion im Nationalrat vom 8. März 2006

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch