Verzicht auf bewaffnete Auslandeinsätze

Fraktions-Motion der SVP vom 16. Dezember 2004

Forderung

Der Bundesrat wird gebeten, Art. 66 ff. des Militärgesetzes zu streichen und auf bewaffnete Militäreinsätze im Ausland zu verzichten.

Begründung

Die offen sichtbaren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Armee XXI rühren nicht zuletzt auch daher, dass die Armeeführung allzu stark auf die Auslandeinsätze fixiert ist. Aufgrund der Absicht des VBS, die Auslandeinsätze mit verdoppelten Truppenbeständen zu forcieren, verbreitet sich im Volk zunehmend der Eindruck, dass die Armeeführung der Gewährleistung von Sicherheit im eigenen Land nur noch beschränktes Interesse entgegenbringt. Dies widerspricht Standpunkten, welche dem Volk im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni 2001 dargelegt worden sind. Das äusserst knappe JA der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bedeutete in keiner Art und Weise eine Verpflichtung zu Auslandeinsätzen. Es hatte vielmehr den Charakter einer Ermächtigung, welche stets an der Entwicklung der Weltlage zu überprüfen ist.

Bei Überprüfung der gegenwärtigen Weltlage wird klar, dass die Bemühungen der internationalen Organisationen, eine stabile Weltordnung herbeizuführen, gescheitert sind. Im Blick auf diese Tatsache werden die Interessen unseres Landes und seiner Bevölkerung dann am besten wahrgenommen, wenn sich die Aussen- und Sicherheitspolitik unseres Landes wieder strikt an der Neutralität orientiert. Diese ist sowohl gegenüber anderen Staaten als auch gegenüber Kräften, die ihre Ziele mittels asymmetrischer Kriegführung umzusetzen suchen, zu wahren. Es ist Tatsache, dass sowohl der Terroranschlag der AI-Qaida in Madrid wie auch verschiedene Geiselnahmen als Racheakte für die Kooperation der betroffenen Staaten mit den USA im Rahmen des Irak-Krieges gewertet werden müssen. Dies lässt für unseren neutralen Kleinstaat nur den Schluss zu, auf bewaffnete Militäreinsätze und überhaupt auf internationale Kooperation im militärischen Bereich, inklusive auf Kooperation mit Nato-Staaten zu verzichten.

>> Antwort des Bundesrates vom 4. März 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch