Schluss mit Verbrechensplanung von Gefängnis-Insas

Motion von Nationalrat Ulrich Schlüer vom 6. Oktober 2005

Das Abhörverbot für Telefongespräche von Gefängnis-Insassen ist aufzuheben.

Begründung

Offenbar als Folge einer vom Bundesgericht ausgegangenen Verfügung ist den Insassen zumindest von Auslieferungsgefängnissen freies, unabgehörtes Telefonieren in die ganze Welt erlaubt.

Dieses Privileg nutzen Insassen solcher Gefängnisse nachweisbar und nicht unbedingt selten auch zur Planung, Absprache und Abwicklung krimineller Handlungen, insbesondere im Bereich Drogenkriminalität.

Im Interesse der Sicherheit der Öffentlichkeit ist solches Laisser-faire angesichts sichtbarer Planung von Verbrechen umgehend gesetzlich zu unterbinden.

Selbst unter Mordanklage stehenden Gefangenen ist freies Telefonieren offensichtlich und unverständlicherweise schon gestattet worden - wie das Beispiel eines Telefon-Interviews zeigte, welches der eines Tötungsdelikts an einem Skyguide-Fluglotsen beschuldigte Russe aus seiner Zelle in der psychiatrischen Klinik Rheinau heraus einem russischen TV-Sender völlig unabgehört gewähren konnte.

Solch offensichtliche Missstände sind zu beseitigen.

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Antwort des Bundesrates vom 16. November 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch