Zusammenfassung der Nachrichtendienste im VBS und

Heute existieren in der Schweiz fünf Nachrichtendienste. Eine Motion von Nationalrat Ulrich Schlüer, datiert vom 6. Oktober 2005, verlangt eine Zusammenfassung in zwei Dienste, einen fürs Ausland und einen fürs Inland. Die Forderungen der Motion im Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt, den Dienst für Analyse und Prävention mit der Bundeskriminalpolizei einerseits sowie den strategischen, den militärischen und den Luftwaffennachrichtendienst andererseits zu je einem starken Inland- und Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen und diese direkt den Departementsvorstehern des VBS und des EJPD zu unterstellen.

Begründung

Die Schweiz hat zwei hauptsächliche Nachrichtendienste: Der Strategische Nachrichtendienst (SND) ist für das Ausland verantwortlich, während der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) bezüglich des schweizerischen Hoheitsgebiets zuständig ist. Dazu kommen der Militärische Nachrichtendienst (MND), der dem Generalstabschef unterstellt ist, und der Luftwaffennachrichtendienst (LWND), der dem Chef Luftwaffe unterstellt ist. Die Bundeskriminalpolizei (BKP) führt alle gerichtspolizeilichen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren in Bundeszuständigkeit durch.

Im Rahmen der Behandlung der Motion 05.3001, SiK-NR (02.403) "Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste" übten die Sprecher der SiK-NR und der GPDel scharfe Kritik bezüglich des Funktionierens und der politischen Führung der ND. Insbesondere seien die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Diensten ungenügend, die einzelnen Dienste wüssten nicht immer, was die anderen täten. Sie befassten sich oftmals mit den gleichen Fragen und würden sich z. T. in ihrer Arbeit gar behindern. Verantwortlich für diese unbefriedigende Situation seien ein Mangel an klarer politischer Führung und ein Koordinationsdefizit. Trotz deklaratorischen Absichtserklärungen und Leistungsvereinbarungen sei das Problem der Koordination ungelöst. Vor allem der Koordinationsmangel koste einiges an Ressourcen, und es stelle sich die Frage nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis. Die GPDel und die SiK-NR kamen zum Schluss, dass sich die Lage durch punktuelle Massnahmen nicht verbessern wird. Das Vertrauen auf eine Reform der Dienste, ohne dass vorgängig ein politischer Entscheid gefällt werde, wird von der GPDel als illusorisch betrachtet.

Während der Nationalrat der Motion SIK zustimmte, beauftragte der Ständerat den Bundesrat, selbständig zu prüfen, wo es neue Gesetze oder Revisionen brauche. Der Nationalrat wird nun der ständerätlichen Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen müssen.

Wenn auch durchaus anzuerkennen ist, dass der Bundesrat bereits in positivem Sinne tätig ist, so erweist sich angesichts der oben angeführten Probleme eine organisatorische Straffung der Nachrichtendienste als unumgänglich. Aus diesem Grunde sind zusammen mit der Erfüllung der Motion SIK bzw. den laufenden bundesrätlichen Bemühungen der DAP und die BKP zu einem Inland- und der SND, der MND und der LWND zu einem Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen und diese direkt den Vorstehern des EJPD und des VBS zu unterstellen.

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Antwort des Bundesrates vom Dezember 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch