Differenzierte Armee-Tauglichkeit

Am 19. Dezember 2006 hat Nationalrat Ulrich Schlüer die folgende Motion gestartet:

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen zur Einführung der differenzierten Armee-Tauglichkeit.

Begründung

Indem heute nur noch rund 60 Prozent aller Stellungspflichtigen als militärdiensttauglich erklärt werden, stellt sich - trotz Einteilung weiterer Schweizerinnen und Schweizer in Funktionen im Bevölkerungsschutz - die Frage der Wehrgerechtigkeit immer dringender. Die Einführung der differenzierten Tauglichkeit kann diese Frage entschärfen. Es ist ja nicht einzusehen, weshalb ein Armeeangehöriger, der vornehmlich Apparate zu betreuen, logistische oder andere Hintergrundfunktionen z.B. in der Küche, in Magazinen, auf Büros usw. zu erfüllen hat, die gleichen Anforderungen betreffend körperlicher Tüchtigkeit zu erfüllen hat wie ein Grenadier.

Angesichts der Spezialisierung der Armeefunktionen ist die Einführung eines Systems differenzierter Tauglichkeit ein Weg, die heute zu niedrige Tauglichkeitsrate deutlich zu erhöhen, womit die in der Verfassung geforderte "Allgemeine Wehrpflicht" tatsächlich wieder als allgemein gültig erklärt werden könnte.

>> Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 2007

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch