Haftung für die Folgen unsorgfältiger Einbürgerung

Motion von Nationalrat Ulrich Schlüer, eingereicht am 22. März 2007

Die Gesetzgebung ist so zu ändern, dass jene Funktionäre, die anstelle des vom demokratischen Entscheid ausgeschlossenen Souveräns Einbürgerungen verfügen, die Haftung zu übernehmen haben für eventuelle Folgen ihrer Entscheide.

Begründung

Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2003 wird der Souverän in immer mehr Gemeinden der Schweiz vom Entscheid über die Bürgerrechtserteilung ausgeschlossen. Als Folge dieser Entwicklung erfährt einerseits die Zahl der jährlichen Einbürgerungen von Ausländern eine sehr deutliche Zunahme. Andererseits mehren sich in alarmierendem Ausmass Meldungen, wonach Neueingebürgerte zur Täterschaft insbesondere bei Gewaltverbrechen gehören. Selbst wenn genaues Zahlenmaterial fehlt, so scheint auch die Zahl der in Fürsorge-Abhängigkeit geratenden Neubürgerinnen und Neubürger markant anzusteigen. All dies sind nicht zuletzt Folgen unsorgfältig getroffener Einbürgerungsentscheide.

Es ist nicht einzusehen, weshalb die Allgemeinheit die aus solcher Unsorgfalt resultierenden Zusatzlasten zu übernehmen hat, während die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - in Widerspruch zur nachgeführten Bundesverfassung vom 18. April 1999 - vom Einbürgerungsentscheid zunehmend ausgeschlossen werden. Jene, die bezüglich Einbürgerungsentscheid das "Prinzip vom beschränkten Verstand der Untertanen" wieder aufleben lassen wollen, das man nach dem Ende des absolutistischen Zeitalters eigentlich als endgültig überwunden wähnte, sollen dann, wenn sie die Demokratie bei Einbürgerungsentscheiden schon ausschliessen, wenigstens die Haftung übernehmen für aus dem neuen Verfahren resultierende Fehlentscheide und deren Folgen.

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Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 2007

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch