Beschlussfassung des Rüstungsprogramm

Parlamentarische Initiative vom 16. Dezember 2005

Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesgesetzgebung zu Beratung und Beschlussfassung über die alljährlichen Rüstungsprogramme ist so zu ändern, dass

1.
das Rüstungsprogramm vorberaten wird durch eine ständige Subkommission der SIK, welche Einsicht erhält in die dem Parlament nicht zugänglichen Geschäftsakten zu Evaluations- und Beschaffungsvorhaben.

2. jeder Interessenskonflikt zwischen dem VBS als Besteller und an Rüstungsgeschäften beteiligten Firmen ausgemerzt wird,

3. die Interessenbindungen aller an der Beschlussfassung über Rüstungsgeschäfte Beteiligten jederzeit transparent sind.

Begründung

Verschiedene Gegebenheiten haben in der jüngeren Vergangenheit die Beratung der Rüstungsprogramme deutlich verändert. Folgende seien hervorgehoben:

1. Es werden fast nur noch Serienprodukte international erhältlichen Rüstungsmaterials angeschafft. Die früher üblichen "Helvetisierungen" gehören der Vergangenheit an.

2. Als Folge des Kaufs von Serienprodukten konnte der Verfahrensablauf bezüglich Beschaffung von Rüstungsgütern in der Verwaltung markant beschleunigt werden.

3. Anbieter von Rüstungsgütern versuchen in zunehmendem Mass auf anstehende Beschaffungsentscheide im Parlament Einfluss zu nehmen, indem sie das Parlament insgesamt oder einzelne Parlamentarier mit zweckdienlich präparierten Informationen bedienen.

Diese Feststellungen rufen nach Anpassungen im Ablauf der Beschlussfassung über Rüstungsvorhaben.

Zunächst ist innerhalb der SIK eine ständige Subkommission zu schaffen, die unter entsprechender Verpflichtung zur Geheimhaltung Einsicht in alle Evaluations-relevanten Unterlagen im Rahmen der Beschaffung von Rüstungsgütern erhält. Insbesondere soll sie Einsicht erhalten auch in solche Geschäftsabläufe, die dem Parlament gegenüber verborgen bleiben. Diese umfassende Einsicht ist notwendig, damit gezielter Gerüchtebildung und den daraus sich entwickelnden Medienkampagnen mit den notwendigen Sachinformationen begegnet werden kann.

Als zweites ist jede Interessenverflechtung zwischen dem als Besteller auftretenden VBS einerseits, den an Lieferung und Unterhalt von Rüstungsgütern interessierten Firmen andererseits vollständig auszumerzen. Die Einsitznahme des Chefs Planungsstab der Armee in den Verwaltungsrat der Ruag ist schnellstmöglich aufzuheben. Allein konsequente Trennung der Verantwortungs- und Interessensbereiche garantiert Transparenz und Gleichbehandlung aller Bewerber in einem Evaluationsverfahren.

Drittens haben alle an Entscheiden über Rüstungsvorhaben Beteiligten ihre Interessenbindung lückenlos offen zu legen. Dies ist im Blick auf immer wieder zu erwartende Beeinflussungsversuche von Seiten interessierter Rüstungskonzerne für Transparenz und Korrektheit von Evaluationsverfahren unabdingbar. Gegen von Rüstungskonzernen vermittelte Information zu laufenden Rüstungsgeschäften ist solange nichts einzuwenden, als der Absender offen und korrekt deklariert wird. Damit aber nicht Methoden der verdeckten Beeinflussung von Entscheidungsträgern zu Rüstungsgeschäften zur Anwendung gelangen können, sind Vorsorgemassnahmen zu treffen. Die vollumfängliche Offenlegung aller Interessenbindungen im Rahmen von Rüstungsgeschäften ist eine solche Vorsorgemassnahme.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch