«Widerstands-Recht»

Bundesamt für Migration gegen Bundesgericht
Kommentar für die Rubrik "Akzent" in der "Schweizerzeit" vom 24. April 2009

Die «Schweizerzeit» (Nr.7, 20. März 2009) hat über das Bundesgerichts-Urteil zum «Fall Schaffhausen» berichtet.

Der Fall

Ein türkischer Vater hatte sich geweigert, seine beiden Buben am Schwimmunterricht ihrer Klasse teilnehmen zu lassen. Sie sähen dort Mädchen in Badkleidern. Dabei nähmen sie Schaden.

Der türkische Vater klagte gegen die Schaffhauser Schulbehörde, welche die Knaben nicht vom Schwimmunterricht befreite.

Der Fall wurde (auf wessen Kosten wohl?) bis ans Bundesgericht weitergezogen. Dessen Urteil war klar: Behauptete «Religionsfreiheit» habe hinter dem Integrations-Bemühungen und -anordnungen von Schulbehörden zurückzutreten. Alle Kinder, auch die türkischen Buben aus Schaffhausen hätten den Schwimmunterricht zu besuchen.

Die Weigerung

So klar dieses Urteil auch war: Der türkische Vater foutiert sich darum. Er verbietet seinen Buben weiterhin die Teilnahme am Schwimmunterricht der Schule. Das Bundesgerichts-Urteil kümmert ihn nicht.

Die Schaffhauser Behörden sehen sich also gezwungen, dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts Nachachtung zu verschaffen. Sie wollten sich aber, bevor sie Handlungen einleiteten, absichern. Dazu richteten sie eine Rückfrage ans Bundesamt für Migration im EJPD von Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf. Wenn keine geringere Instanz als das für die Einhaltung des Rechts im Rechtsstaat Schweiz verantwortliche Departement zum richtigen Vorgehen angefragt werde, dann sei wohl der gültigste und wertvollste Ratschlag fürs weitere Handeln zu erwarten. Glaubten die Schaffhauser.

Die Antwort

Es traf auch eine Antwort ein vom Bundesamt für Migration im Departement Widmer-Schlumpf: Das Asylgesuch der die Anerkennung des Bundesgerichts-Urteils verweigernden Türkenfamilie sei genehmigt worden. Damit sei der Aufenthalt dieser Familie in der Schweiz rechtens. Und wer sich hier rechtsgültig aufhalte, der besitze selbstverständlich auch ein «Recht auf Widerstand». Ende der Auskunft.

Solches vernahmen die Schaffhauser aus dem Justizdepartement von Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Ob man dort jeden, dem die Einhaltung unserer demokratisch geschaffenen Rechtsordnung noch echtes Anliegen ist, als hoffnungslosen Deppen einstuft?

Ulrich Schlüer


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