Hintergangen

Mit den "vorläufig Aufgenommenen" ist die Schweiz böswillig getäuscht worden

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors vom 15.03.2013

In der Schweiz kann man sich also mit Hilfe von Asylrecht einnisten, ein Raubdelikt begehen und dennoch die erleichterte Einbürgerung ergattern, wenn man nur eine kurz vor der Heirat zur Schweizerin erklärte Landsmännin ehelicht. So garantiert es hiesige Einwanderungsmissbrauchs-Verwaltungsbürokratie.

Die gleiche Bürokratie, die mit sog. «vorläufiger Aufnahme» bestimmter Ausländer die Schweizer Bevölkerung aufs schamloseste hintergangen und abgezockt hat.

Die «vorläufige Aufnahme» wurde eigentlich für wenige Ausnahmefälle geschaffen: Für Ausländer, die, weil persönlich in keiner Weise bedroht, keinen Asylanspruch haben, die jedoch «vorläufig» nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil dort Bürgerkrieg herrscht oder ihnen sonstwie Gefahr droht. Sobald sich – wie z.B. längst auf dem Balkan – die Situation verbessert, müssten die vorläufig Aufgenommenen allerdings ohne Verzug zurück in ihr eigenes Land.

Aber mit diesen «vorläufig Aufgenommenen» wurde vorsätzlich nur Täuschung inszeniert. Weniger als vier Prozent der «Vorläufigen» mussten je zurück. Gegen neunzig Prozent (das ist eine offizielle Zahl!) wurden gar nie zur Rückkehr aufgefordert. Ihre «vorläufige» war nahezu immer eine definitive Aufnahme. Der Begriff sollte bloss die nichtstuenden Schlappschwänze in der Ausländer-Bürokratie tarnen, die von Anfang an – gedeckt von ihren Chefinnen – nichts anderes als die weitere Auswucherung der ihnen so bequemes Einkommen sichernden Verwaltungsbürokratie im Sinn hatten und weiter haben.

Ob wirklich niemand für diesen offensichtlichen, vorsätzlichen Betrug an Schweizer Bürgern und Steuerzahlern zu haften hat?

Haben wir in der Schweiz denn nicht auch Gerichte? Ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesgericht, die regelmässig raschestens zur Stelle sind, wenn es die Ausweisung selbst von kriminellen Ausländern abzuwenden gilt. Bleiben diese Gerichte stumm, wenn sich tausendfacher Betrug zu Lasten der Schweizer als Tatsache erweist? Setzen sich Richter nur gegen, nie aber zugunsten der Schweizer Bevölkerung ein?

Bleibt schwerer Betrug zu Lasten der Steuerzahler, begangen von der Bundesberner Bürokratie, ungeahndet?

Ulrich Schlüer


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