Brüsseler Gstürm

Zur Umsetzung der Initiative gegen Masseneinwanderung

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Es gibt keine «harte» und auch keine «weiche» Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung. Infrage kommt allein die richtige, die korrekte Umsetzung. Und die ist von der Initiative selbst vorgegeben: Der Souverän hat beschlossen, dass die Schweiz wieder selbständig, dass wieder Schweizer Behörden auf der Grundlage hier in der Schweiz von Parlament und Souverän geschaffenen Gesetzen und Regeln über die Einwanderung in unser Land bestimmen. Nichts weniger und nichts mehr.

Und wenn – worauf Bundesbern offenbar mehrheitlich spekuliert – Brüssel dazu lamentiert, solche Eigenständigkeit lasse sich mit der Personenfreizügigkeit nicht in Einklang bringen, dann gibt es darauf bloss eine einzige Antwort: Die Personenfreizügigkeit gilt für die EU und ihre Mitglieder. Die Schweiz aber ist nicht Mitglied der EU und will dies auch nicht werden.

Es existieren bilaterale Verträge zwischen der EU und den USA. Von Personenfreizügigkeit ist dabei nicht die Rede. Es existieren bilaterale Verträge zwischen der EU und China. Niemand macht diese abhängig von der Einhaltung der EU-Personenfreizügigkeit durch China. Es existieren viele bilaterale Verträge zwischen der EU und Israel. Von Personenfreizügigkeit ist dabei nicht im Entferntesten die Rede.

Die USA, China, Israel sind ebenso wenig EU-Mitglieder wie die Schweiz. Als Nicht-Mitglied ist die Schweiz ebenso wenig auf die EU-Personenfreizügigkeit zu verpflichten wie die USA, China und Israel. Wollen Brüssels Betonköpfe das nicht einsehen, hat die Schweiz die Personenfreizügigkeit eben formell zu kündigen.

Vielleicht kommt es dann selbst den Brüsselern in den Sinn, dass die Schweiz – nach den USA – die weltweit beste Kundin der EU ist. Die weit mehr aus EU-Ländern importiert als sie dorthin exportiert. Und die das, was sie kauft, auch bezahlt – alles andere als eine Selbstverständlichkeit für die in den Schuldenlöchern ersaufende EU.

Können dies Brüssels feisse Bürokraten nicht einsehen, dann entsteht in erster Linie Handlungsbedarf für jene in der EU, die dort noch wirtschaftliche Leistung erbringen. Damit der zweitbeste Kunde nicht abspringt. Die Schweiz hat allen Grund, ruhig zuzuwarten, bis wirtschaftlicher Sachverstand den zu Brüssel davon schmarotzenden Bürokraten den Tarif erklärt.

Ulrich Schlüer


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