Menschenrechte

Vergangenheitsstandpunkte und Gegenwartserfordernisse

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Es sei, jammern hiesige Justizfunktionäre, fast unmöglich, gegen hier in der Schweiz aktive Jihad-Aktivisten, gegen Werber für die Kommandos der IS-Schlächter oder gar gegen mit schwerer Schuld beladene Rückkehrer aus IS-Kampfeinsätzen wirksam vorzugehen. Ganz so, als seien diese Schwerverbrecher harmlose Touristen.

Sind in der Schweiz nicht Gesetze in Kraft, wonach zum Beispiel solche, die den Holocaust öffentlich anzweifeln, strafrechtlich belangt werden – wegen Verhöhnung der Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen? Will uns die Justiz weismachen, man könne Täter, die Menschenrechte verhöhnen, nur verfolgen, wenn die dazu stattgefundenen Menschenrechtsverletzungen vor über fünfzig Jahren Tatsache geworden sind? Gegen heutige Verhöhner von Menschenrechten, die im Namen Allahs Schlächtereien an Christen, an Juden, an allen sog. «Andersgläubigen» gutheissen, sei die Justiz indessen machtlos?

Die Christen hierzulande leiden genug daran, dass es insbesondere der Evangelischen Kirche (deren Exponenten profilieren sich in der Tagesschau derzeit mit Forderungen für höhere Löhne) angesichts der stattfindenden Christen-Abschlachtung die Sprache verschlagen zu haben scheint. Erklärt sich auch noch die Justiz als zahnlos gegenüber skrupellosen Propagandisten heutiger brutaler Menschenrechtsverletzungen, dann wird der Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttert.

Zumal hiesige Christen akribisch verfolgt werden, wenn sie die Verbrechensverherrlichung der bärtigen, im Namen Allahs auftretenden Schreier vielleicht etwas gar pauschal dem Islam insgesamt anlasten, dessen Sprecher sich bis heute allerdings bloss sehr gewunden von den Mordtaten der IS-Terroristen distanziert haben.

Menschenrechte sind nicht bloss abstrakte Gebilde – sozusagen Übungsgelände für Theorien wälzende Paragraphenreiter. Menschenrechte haben sicherzustellen, dass Verfolgte Schutz erhalten – auch dadurch, dass Verhöhner und Verletzer von Menschenrechten belangt werden: Ausländer sind ohne jeden Verzug auszuweisen. Eingebürgerte und Schweizer Konvertiten sind als Mittäter bei schwersten Menschenrechtsverletzungen streng zu bestrafen.

Nur wenn diese Forderungen erfüllt sind, machen Grundrechte und Menschenrechte Sinn.

Ulrich Schlüer


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