Frivoles Spiel mit den Bilateralen

Es trifft zu, dass die sieben bilateralen Vertrage des Pakets I mit einer sog. ≪Guillotine-Klausel≫ verbunden sind: Wird einer der sieben Vertrage gekündigt, dann laufen auch die anderen sechs Vertrage aus.

Kommentar "Spalte rechts"

Diese sieben Verträge regeln Einzelprobleme von unterschiedlicher Bedeutung. Probleme, an deren Losung – man denke an den Gütertransit durch die Schweiz – auch die EU eminent interessiert ist.

Obwohl von Wirtschaftsverbands-Bossen ständig behauptet, ist dagegen in keiner Weise zutreffend, dass ein – bewusst als Schreckgespenst an die Wand gemalter – Wegfall dieser Verträge der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum EU-Binnenmarkt verschliessen wurde. Wer solches behauptet, betreibt ebenso unverblümte wie haltlose Angstmacherei. Der Zutritt (nicht die Mitgliedschaft!) der Schweiz zum EU-Binnenmarkt wird der Schweiz keineswegs durch einen oder mehrere Vertrage der Bilateralen I garantiert. Er ruht vielmehr auf dem Freihandelsabkommen zwischen Bern und Brüssel von 1972. Und keine Seite – auch niemand in der EU – hat je Gelüste geäussert, diesen Freihandelsvertrag, also die Grundlage des Handelsaustausches zwischen der Schweiz und der EU auch nur in Frage zu stellen. Beide Seiten haben ihn übereinstimmend mit WTO-Bestimmungen abgesichert. Einseitige Beeinträchtigung wurde die Gegenseite zur Klage vor der WTO berechtigen. Auch seitens EU sind keinerlei Kündigungsgelüste auszumachen, denn viel zu wichtig ist dieser Vertrag für die sich bekanntlich in nicht erfreulicher Verfassung befindende Wirtschaft in vielen EU-Ländern. Wohlgemerkt: Die Schweiz bezieht aus der EU wesentlich mehr Waren als Schweizer Firmen in die EU liefern. Und Schweizer Kunden sind – wahrhaftig keine Selbstverständlichkeit für EU-Lieferanten – zuverlässig und zahlungsfähig.

Es sind allein europhile Bürokraten in Verbandsspitzen und in Bundeämtern, die mit diesen Verträgen ein frivoles Spiel mit hier erfundenen Kündigungsdrohungen treiben. Diejenigen, die auf die wichtigen, prosperierende Wirtschaftsbeziehungen garantierenden Vertrage angewiesen sind, wie mindestens eine klare Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten, beteiligen sich demonstrativ nicht am leichtfertigen Einschüchterungsgehabe EU-süchtiger hiesiger Bürokraten.

Ulrich Schlüer


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