Ohne Selbstbestimmung keine Freiheit


Ansprache zur Bundesfeier am 1. August 2011 in Bonstetten (ZH)

Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Heute vor genau 720 Jahren beschworen die Landleute von Uri, von Schwyz, von Nidwalden und Obwalden ihren Ewigen Bund auf dem Rütli – die Geburtsstunde der freien, ihre Geschicke selber bestimmenden Schweiz.

Bis der deutsche Kaiser die Anerkennung der schweizerischen Unabhängigkeit und Selbstbestimmung formell zugestand, dauerte es danach freilich noch volle 357 Jahre – Jahre, in denen viel Blut geflossen ist: In Morgarten, in Sempach, in Näfels, in Dornach, auf dem Stoos, in Villmergen, in Kappel und an vielen anderen Schlachtorten. Auch schwere Niederlagen erlitten die Eidgenossen: Die einschneidendste 1515 bei Marignano, wo der grössenwahnsinnige Traum, der Schweiz einen dominierenden Platz auf der Weltbühne zu sichern, in einem Blutbad versank.

Weniger bekannt ist, dass sich eidgenössischer Freiheitsdrang und Durchsetzungswille nicht nur in blutigem Kampf bewiesen hat. Auch am Verhandlungstisch, gegenüber dem Konzert der Grossmächte erreichten Eidgenossen mit Klugheit, Standfestigkeit und Grundsatztreue Bedeutendes zugunsten unserer Unabhängigkeit und Selbständigkeit.

Johann Rudolf Wettstein
Zu den herausragenden ihrer Diplomaten gehörte Johann Rudolf Wettstein, jener Bürgermeister der Stadt Basel, der im Auftrag der Eidgenossen von 1646 bis 1648 in den westfälischen Städten Münster und Osnabrück Ferdinand III., dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, in monatelangem zähem Ringen schliesslich die formelle Anerkennung der Schweizerischen Eidgenossenschaft als unabhängiger, sein Schicksal in eigener Verantwortung gestaltender Staat abrang.

Sämtliche Höflinge aller Fürstenhöfe Europas waren am grossen, aufs Glanzvollste, aufs Verschwenderischste inszenierten Kongress dabei, festeten, prassten, verausgabten, schwelgten – während die Völker Europas, schwer heimgesucht vom Dreissigjährigen Krieg und der von ihm hinterlassenen breiten Blutspur von Verwüstung, Hunger und Elend, irgendwie danach trachten mussten, wenigstens kärglichst zu überleben.

Johann Rudolf Wettstein, zwar in bestem Bürgergewand im Westfälischen eintreffend, wirkte nebst all den in Seide und Rüschen einherstolzierenden Höflingen wie ein derber Bauerntrampel. Als «Schweizerkönig» wurde er bespöttelt und verlacht, der er in einfachster, kaum heizbarer Kammer hauste, während die Dienstherren der grossen Höfe sich mindestens ein Palais, mindestens einen kleinen bis mittleren Palast zu leisten pflegten.

Das Verspotten verging den Höflingen bald, als sie die Zähigkeit, die Unbeugsamkeit des Eidgenossen am Verhandlungstisch kennenlernten. Zwei volle Jahre rang Wettstein, ohne waffenklirrendes Heer im Rücken, um das für die Eidgenossenschaft so wichtige Dokument aus der Feder des Kaisers. Unvergesslich, wie zwei der wichtigsten, der am glanzvollsten auftretenden Diplomaten jener Zeit den Schweizer verabschiedeten, als dieser, die Souveränitätsanerkennung endlich in Händen, ohne jede Stunde weiteren Verzugs sofort in seine Heimat, zurück in die Eidgenossenschaft aufbrach.

Respektsbezeugungen
Der Franzose, Herzog von Longueville, Sprecher des französischen Königs, verlieh Wettstein einen Orden in Form einer prunkvollen goldenen Brustkette. Weil Frankreich im Anspruch der Schweizer eine Schwächung des deutschen Kaisers erkannte, hatte Paris Wettstein unterstützt – was dieser geschickt zu nutzen wusste. Der goldenen Kette schob der Franzose allerdings ein prunkvoll aufgemachtes Dokument nach, dessen Unterzeichnung der Herzog von Wettstein erwartete. Darin hätte sich die Schweiz formell verpflichtet, als Gegenleistung zur empfangenen Unterstützung Paris in allen den französischen Hof interessierenden internationalen Angelegenheiten fortan vorbehaltlos zu unterstützen: In heutiger Sprache würde man sagen, der französische Herzog mutete der Eidgenossenschaft die «institutionelle Anbindung» an alle in Paris getroffenen Entscheidungen zu.

Wettstein wies die Urkunde ohne Unterschrift höflich, aber bestimmt zurück – wohl wissend, den nie Widerspruch duldenden Unterhändler der Grossmacht Frankreich damit sichtbar vor den Kopf zu stossen. Er anerkenne, erklärte Wettstein, dass die Schweiz und Frankreich am Friedenskongress erfolgreich zusammengearbeitet hätten. Aber, fuhr er fort, Paris würde im Verkehr mit einem freien, eigenständigen, seine Geschicke selber bestimmenden Land weit wertvollere Zusammenarbeit erfahren als mit einem zum Lakaien degradierten, zu blindem Gehorsam erniedrigten unfreien Nachbarn. Der Franzose musste unverrichteter Dinge abziehen – unterliess es indessen nicht, Wettstein ausdrücklich Respekt zu zollen für seinen Mut, die schweizerische Eigenständigkeit gegen alle Seiten, selbst gegen den so übermächtig auftretenden König von Frankreich eisern durchzusetzen.

Noch denkwürdigere Respektsbezeugung wurde Wettstein vom Gesandten des Kaisers, Dr. Isaac Volmar zuteil – seinem Hauptgegner im zweijährigen Ringen am Verhandlungstisch. Volmar war es, der Wettstein schliesslich jene Urkunde des Kaisers überbrachte, die der Eidgenossenschaft Freiheit und Unabhängigkeit formell zugestand.

Und dann, als Wettstein noch in gleicher Stunde ohne weiteren Verzug in Richtung Basel aufbrach, bat der Habsburger Volmar – Wettsteins Gegner am Verhandlungstisch – darum, vom nüchternen, allem Glanz und Prunk absagenden Wettstein als persönlicher Freund Abschied nehmen zu dürfen. Wettstein, verriet Volmar seinem Verhandlungsgegner, sei an diesem Kongress der eitlen Höflinge der Einzige gewesen, der unverbrüchlich und zäh allein seiner Sache, allein seinem Land gedient habe. In Wettstein, sagte der weltgewandte Diplomat vom Wiener Hof, habe er, Volmar, die Eidgenossenschaft und die Eidgenossen, dieses knorrige, eigenständige, freiheitsbewusste Volk der Schweizer kennen, achten, und respektieren gelernt. Er, der Vertreter des Kaiserhofs, möchte dem unbeugsamen Eidgenossen als Freund, der dem Schweizer höchste Achtung zolle, zum Abschied die Hand reichen…

Standfestigkeit heute
Damit stehen wir inmitten der Gegenwart – wo uns fast täglich zwischen Brüssel und Bern pendelnde Unterhändler unablässig das Klagelied vorsingen, niemand in Europa verstünde mehr die Eigenbrötelei dieser eigensinnigen Schweizer. Wir müssten uns doch anpassen, «institutionell anbinden».

Wir Schweizer haben mit diesem Brüssel Verträge ausgehandelt. Wir Schweizer – das wird auch von niemandem bestritten – halten unterzeichnete Verträge buchstabengetreu ein. Aber wir stellen fest: Andere Staaten zeigen keineswegs gleiche Vertragstreue, setzen sich vielmehr über vereinbarte, gegenseitig bindende Verpflichtungen höchst leichtfertig hinweg – der Schweiz damit gravierende Nachteile völlig ungerechtfertigt aufbürdend.

Oder sieht sich jemand in der Lage, uns jenen Abschnitt in den die Immigration regelnden Verträgen von Schengen, von Dublin und zur Personenfreizügigkeit vorzulesen, der unserem südlichen Nachbarland gestattet, seine Vertragsverpflichtungen dann kurzerhand zu suspendieren, wenn es seine für den Vollzug ausgehandelter Verpflichtungen zuständigen Funktionäre lieber für zwei Monate in die Ferien entlässt? Oder liest uns jemand jenen anderen Abschnitt vor, wonach mit Ferien begründete Entbindung von der Erfüllung von Vertragsverpflichtungen nur für solche Funktionäre gilt, welche illegale Migranten, die man in Nachbarländer ausreisen liess, gemäss Dublin-Vertrag wieder zurückzunehmen hätten – nicht aber für jene andern auch italienischen Funktionäre, die unter demonstrativer Verachtung aller eingegangenen Vertragsverpflichtungen illegale Einwanderer zu Tausenden unbesehen mit Touristen-Visa ausstatten, auf dass diese sich – in krassem Widerspruch zu den Dublin-Vereinbarungen – in alle Länder Europas ungehindert ergiessen können?

Wenn Verträge nicht funktionieren
Schengen, Dublin, Personenfreizügigkeit: Drei Verträge, die schlicht nicht funktionieren. Frankreich hat Intercity-Züge aus Italien, um illegale Grenzüberschreitungen zu verhindern, kurzerhand gestrichen: Nichts mehr von Personenfreizügigkeit! Dänemark hat wieder Grenzkontrollen eingeführt: Nichts mehr von Personenfreizügigkeit! Spanien hat soeben die freie Einwanderung aus EU-Ländern formell ausser Kraft gesetzt: Nichts mehr von Personenfreizügigkeit! Und da soll die Schweiz alles schlucken müssen, was ihr Italien unter Verletzung aller drei genannten Verträge an illegaler Einwanderung beschert?

Wenn vertragliche Vereinbarungen beiderseits vorgesehener Ziele nicht funktionieren, dann ist es unter hinreichend mit Vernunft ausgestatteten Menschen eigentlich selbstverständlich, dass sich die Vertragspartner noch einmal zusammensetzen, die offensichtlichen Fehler im Vertrag analysieren, das getroffene Abkommen überarbeiten und korrigieren. Ist man zu Bern, sind die hiesigen Brüssel-Freunde tatsächlich der Ansicht, solch selbstverständliche Vernunft existiere zu Brüssel nicht? Muten sie Brüssel nackte Willkür bezüglich Umsetzung unterzeichneter Verträge zu, die wir widerspruchslos und duckend einfach hinzunehmen hätten?

Man stelle sich vor, Johann Rudolf Wettstein wäre 1646 mit ähnlich duckmäuserischer Einstellung an den Friedenskongress nach Westfalen gereist. Bundesfeiern – wie die heutigen in Bonstetten und in allen anderen Gemeinden unseres Landes – gäbe es dann gewiss keine zu feiern.

Dennoch ist die sture Behauptung im Blick auf Brüssel nicht auszurotten, wonach jede Aufforderung zur Fehlerbeseitigung in mit der EU vereinbarten Verträgen das definitive Njet Brüssels zu allem und jedem, was die Schweiz je mit der EU ausgehandelt habe, unausweichlich herausfordern würde. Alle Bilateralen zerstört, alle je geschlossenen Verträge zerrissen und verbrannt. Ganz so als wären die Spediteure aus der EU darauf versessen, ihre im Transit durch die Schweiz zu transportierenden Waren künftig lieber wieder auf ihren Rücken über den Gotthard zu schleppen…

Unsinniger, dilettantischer, schweizfeindlicher lässt sich Duckmäusertum angesichts nirgends in Europa zufriedenstellend funktionierender Verträgen kaum vorstellen. Wenn ein Staat nicht mehr das Recht haben soll, für offensichtlich fehlerhafte Verträge in aller Offenheit neue Verhandlungen zu verlangen, dann ist er kein selbständiger Staat mehr, dann befindet er sich in der Stellung einer unterdrückten Kolonie. Aber die Schweiz ist kein Untertanenland. Wir Schweizer setzen uns für Verträge, die wir unterzeichnet, ratifiziert und korrekt umgesetzt haben, nicht dem Gespött vertragsbrüchiger Partner aus.

Das Fundament muss intakt bleiben
In schwieriger Gegenwart für geklärtes, vertraglich geregeltes und gegenseitig respektiertes Miteinander in dem Zeitpunkt zu sorgen, da die Europäische Union von schwerer Krise erschüttert wird, ist für den Kleinstaat Schweiz von ausschlaggebender Bedeutung. Denn das Fundament der EU wankt – ein existenzgefährdendes Beben hat zumindest die Währungsunion getroffen. Angesichts solcher Entwicklung müssten wir um so umsichtiger dafür sorgen, dass das – auch von Verträgen abhängige – Fundament für eine funktionierende Schweiz gesichert und gefestigt bleibt.

Europa hat versucht, die Verantwortung für gesundes Haushalten, basierend auf gesunder Währung, zu kollektivieren. Doch rasch zeigte sich, was sich bei Kollektivierung von Verantwortung nahezu immer zeigt: Der Einzelne glaubt, sich folgenlos auf Kosten von Partnern in günstigere Lage zu versetzen, indem er getroffene Abmachungen etwas grosszügiger auslegt zwecks eigener Bevorteilung. Konkret: Einzelne Staatslenker von EU-Staaten gingen davon aus, ihr eigenes Land auf Kosten des plakativ als unerschütterlich stark gepriesenen Kollektivs nahezu grenzenlos verschulden zu können. Doch alle Staatslenker handelten so, sich einredend, sie seien die einzigen Vertragsabweichler. Deshalb ist das Desaster heute perfekt, die Lage nahezu ausweglos.

Da ist es wichtig, dass der Schweiz ihre Selbstbestimmung erhalten bleibt – zum Vorteil der hiesigen Bevölkerung, der hiesigen Wirtschaft, für den Erhalt der unseren Interessen dienenden Entscheidungsfreiheit. Noch wurde die Schweiz nicht in die Verschuldungskrise der EU hineingerissen. Dass unser Franken seine Stabilität zu bewahren vermag, beschert uns zwar auch Probleme. Probleme, die allerdings weit einfacher zu bewältigen sind als jene Erschütterungen, die aus dem Zerfall einer Währung resultieren.

Die Schweiz, Hochlohnland mit überdurchschnittlicher, Durchsetzungsfähigkeit auf den Weltmärkten sichernder Leistungsbereitschaft ihrer Bevölkerung muss dann, wenn wie jetzt zwei Weltwährungen ins Wanken geraten, vordringlich dafür sorgen, dass das Fundament der eigenen Währung, unseres Schweizer Frankens intakt bleibt. Solide Abstützung der Währung auf echte, ihren Gehalt bewahrende Werte, auch auf Gold, ist das Gebot der Stunde. Eine Volksinitiative, die im September gestartet wird, soll dieses Fundament noch stärker absichern. Sie untersagt alle weiteren Goldverkäufe. Sie verlangt, dass sämtliche Goldreserven der Nationalbank in die Schweiz zurückzuführen sind. Und sie verpflichtet die Nationalbank darauf, wenigstens zwanzig Prozent ihrer – durch unvorsichtige und ruinöse Euro-Stützungskäufe verantwortungslos aufgeblähten – Aktiven in Gold zu halten.

Das befreit uns nicht von allen Problemen. Aber es sichert unserem Franken sein solides Fundament – und unserem Land die Freiheit, eine den eigenen Interessen dienende Währungspolitik zu verfolgen.

Welches ist denn der Grund, dass sich der Kleinstaat Schweiz heute in klar besserer Lage befindet als das ganze übrige Europa? Die Schweizer sind nicht bessere, nicht klügere Menschen als die Bürger in unseren Nachbarländern. Aber die Schweiz vermochte sich ein besseres, dem von Verschuldungspolitik direkt betroffenen Bürger mehr Mitspracherechte, mehr Mitentscheidungs-kompetenz einräumendes System zu schaffen. Es ist die, Zustimmung des Volkes für jede wichtige Entscheidung voraussetzende direkte Demokratie, die hier übermässiger Verschuldung den Riegel geschoben hat.

Ulrich Ochsenbein
Diese direkte Demokratie, mit dem Begriff «Volkssouveränität» in der Bundesverfassung verankert, ist uns nicht einfach in den Schoss gefallen. Sie ist ein Produkt weitsichtiger Köpfe, die sie 1848, als die Alte Eidgenossenschaft in den modernen Bundesstaat umgeformt wurde, durchgesetzt haben – unter dramatischen Umständen.
Ulrich Ochsenbein, 1848 dann in den ersten Bundesrat gewählt, 1854 unter bedenklichen Umständen unverdienterweise allerdings wieder abgewählt, war die treibende Kraft der Verankerung der Volkssouveränität in der Bundesverfassung – zu einem Zeitpunkt, da die Schweiz rundum von Monarchien umgeben war. Diese Monarchien intervenierten massiv gegen die Etablierung einer – wie sie sagten – «Herrschaft des Pöbels» in einem Land im Herzen Europas, wo der einfältige Mann auf der Strasse gleiches Gewicht erhalten sollte wie es bislang in politischen Angelegenheiten bloss Hochwohlgeborenen zustand.

Am aggressivsten verhielt sich Frankreich. Es liess zwei Divisionen aufmarschieren im Jura an der Grenze zur Schweiz, unverblümt mit Marsch auf Bern drohend, wenn die Volkssouveränität in der Schweizer Bundesverfassung verankert würde. Wie reagierte Ochsenbein? Keine Spur von Duckmäuserei! Er schwang sich persönlich aufs Pferd, ritt an die Grenze, rechtete während einer ganzen Nacht aufs verbissenste mit den französischen Generälen.

Am anderen Morgen setzten sich die französischen Divisionen tatsächlich in Bewegung. Aber nicht Richtung Osten, nicht Richtung Bern. Sie marschierten zurück nach Paris. Ochsenbein hatte die beiden Generäle überzeugt. Er räumte zwar unumwunden ein, dass der noch nicht geborene Bundesstaat Schweiz nicht über militärische Kräfte verfüge, die den französischen Einmarsch militärisch verhindern könnten. Aber Ochsenbein verwies die Franzosen eindringlich auf die politische Gährung im damals höchst unruhigen Paris, wo die Bevölkerung nachdrücklich mehr Rechte, mehr Mitsprache, mehr Demokratie verlangte. Würde ein Heer des französischen Herrschers – mit diesem Argument überzeugte Ochsenbein schliesslich die Franzosen – zu Bern die junge, demokratische Schweiz niederknüppeln, dann würde sich das Volk von Paris gegen solche Aggression zur Unterdrückung von Freiheit und Selbstbestimmung unweigerlich erheben. Dann hätten die Franzosen Krieg im eigenen Land!
Ochsenbeins jede Anpassung an die Forderungen der Mächtigen verweigernder Auftritt verfehlte seine Wirkung nicht. Die direkte Demokratie wurde in der Schweiz Tatsache.
Johann Rudolf Wettstein, Ulrich Ochsenbein: Zwei grosse Eidgenossen, denen wir heute Unabhängigkeit und Selbstbestimmung unserer freien Schweiz verdanken. Aufgabe unserer Generation ist es, mit gleichem Einsatz, mit gleicher Entschlossenheit, mit gleichem Durchsetzungswillen mit dem Erbe der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, mit dem uns solch grosse Persönlichkeiten unsere Freiheit geschenkt und gesichert haben, gegenüber der Arglist unserer Zeit zu bewahren und zu verteidigen, auf dass wir dieses Erbe, so wie wir es übernehmen konnten, intakt auch den kommenden Generationen weitergeben können.

Es lebe die freie, ihre Geschicke selber bestimmende Schweiz!

Ulrich Schlüer


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