Schreibtischtäter bleibt


Durchsichtige Polemik gegen die Ausschaffungsinitiative

Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" vom 5. November 2010

Diejenigen, die während Jahren die grassierende Gewaltkriminalität von Ausländern kleingeredet und beschönigt haben und alle Ankläger mit dem «Totschlag-Argument Rassismus» glaubten erledigen zu können, servieren neuerdings Einwände gegen die Ausschaffungsinitiative, die jegliche Ehrlichkeit buchstäblich mit Füssen treten. Selbst eine Bundesrätin beteiligt sich an diesem üblen Spiel mit der Behauptung, Raser könnten mit der Ausschaffungsinitiative nicht ausgewiesen werden, weil «fahrlässige Tötung» im Verbrechens-Katalog der Initiative fehle. Welch perfide Verdrehung zur Täuschung oberflächlicher Leser: Wer mit 120 statt mit erlaubten 50 durch ein Dorf rast, ist doch niemals «Opfer eines entschuldbaren Irrtums», also bloss «fahrlässiger» Unfallverursacher. Er handelt bewusst, also «vorsätzlich». Tötet er, begeht er ein Tötungsdelikt. Dafür wird er mit der Initiative nach abgesessener Gefängnisstrafe automatisch ausgewiesen.

Und jetzt kommt noch der «Sonntag»-Chefredaktor mit der Behauptung, der «Schläger» fehle im Verbrecher-Katalog der Initiative. Das vom Schläger begangene Verbrechen heisst «Körperverletzung» mit allenfalls einkalkulierter «Todesfolge». Das ist ein Gewaltverbrechen, für das der Täter gemäss Initiative automatisch ausgewiesen wird.

Die Gegenvorschlags-Erfinder attestieren ihrem Text triumphierend konsequente Lückenlosigkeit. Man habe dort an alles gedacht! Wirklich? So ist es nicht Zufall, dass im Gegenvorschlag jegliche Angabe zur Dauer einer Landesverweisung fehlt? Ist es also, um Stimmbürger hereinzulegen, bewusste Absicht, dem Ausgeschafften zu gestatten, bereits eine Woche nach Ausweisung wieder einzureisen. Er verhielte sich damit nämlich Gegenvorschlags-konform.

Täuschungs-Mätzchen, die zu der im Gegenvorschlag dem Staat auferlegten Pflicht zur Integration aller Ausländer passen. Gibt diese Staatspflicht doch jedem Ausländer, auch jedem kriminellen Ausländer das Recht, gegen die Schweiz zu klagen: Er sei bloss straffällig geworden, weil er über die Schweizer Rechtsordnung im Rahmen der staatlichen Integrationspflicht zuwenig aufgeklärt worden sei. Dass dieser Integrationsartikel so Aberhunderte Ausweisungen verhindern wird, dazu fehlt jede korrekte Information seitens Bundesrat und Medien.

Damit wird klar: Weder Gegenvorschlag noch Ausschaffungsinitiative erfassen alle Täter. Denn vorsätzliche Belügung der Stimmbürger gehört nicht in den Katalog der Gewaltverbrechen. Schreibtischtäter können also bleiben – leider!

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch