Ein Wunder?

Schluss mit «Militärdienstverweigerung» als Asylgrund

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Ein sehr häufig angeführter Vorwand für missbräuchliche Einwanderungs-Erschleichung in die Schweiz steht möglicherweise kurz vor seiner Beseitigung. Der darauf abzielende Vorstoss trägt die Unterschrift von Nationalrat Christoph Blocher. Er verlangt, dass «militärische Dienstverweigerung» als Asylgrund nicht länger anerkannt werde. Die Schweiz ist übrigens das einzige Land weltweit, das Dienstverweigerung bis heute noch als Asylgrund anerkennt.

Blocher verlangt die «dringliche» Umsetzung seines Vorstosses. Dieser soll bereits am 15. Juni – heute in einer Woche – der Schlussabstimmung unterbreitet und danach unverzüglich in Kraft gesetzt werden – bereits am Montag, 18. Juni 2012.

Am erstaunlichsten an diesem Dringlichkeitsverfahren zum Vorstoss Blocher ist: Es scheint mehrheitsfähig zu sein. Nicht weil genügend Mitglieder der notorisch schwankenden Mitte davon persönlich überzeugt wären. Sie haben bloss Angst um ihre Wiederwahl, wenn dem sich über die Schweiz ergiessenden Unwesen aus Nordafrika mit sich laufend brutalisierender Kriminalität im Schlepptau nicht endlich ein Riegel geschoben wird. Aus Nordafrika haben sich nämlich wohl schon mehr «somalische» und «äthiopische Dienstverweigerer» hier Asyl erschlichen, als in den beiden Armeen Soldaten eingeteilt sind: Missbrauch vom Morgen bis zum Abend!

Blocher hat diese der Schweiz massenhaft Kriminalitäts-Import bescherende Lücke im Asylgesetz schon vor Jahren erkannt. Im Moment, als er als Bundesrat abgewählt wurde, lag der gleiche Antrag als dringlicher Bundesbeschluss pfannenfertig vor. Blochers Nachfolgerin, Eveline Widmer-Schlumpf, warf ihn dann in den Papierkorb – der Schweiz lieber tausendfachen, allzu oft kriminell ausgenutzten Asylmissbrauch zumutend als zugeben zu müssen, Blochers Antrag sei notwendig und berechtigt…

Nicht ein Wunder ist zu Bern im Anzug. Aber Blochers wohlbegründeter Wille setzt sich wohl endlich durch.

Letzte Frage: Ob zur vierjährigen Verschleppung von Blochers Bundesrats-Antrag auch einmal die Haftungsfrage aufs Tapet kommt? Oder sollen gegenüber jenem schweren Schaden, der Land und Einwohnern durch Blochers Nachfolgerin im EJPD offenen Auges zugefügt worden ist, einfach alle Augen geschlossen werden?

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch