Die Burka und die Bundesverfassung

AKZENT

Gesetzgeber ist das Volk

Die Tessiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – gemäss Verfassung das höchste politische Organ im Kanton – haben mit Zweidrittelsmehrheit ein Burka-Verbot beschlossen – durchgesetzt nach den geltenden Regeln der direkten Demokratie.

Seither ereifern sich von niemandem gewählte Justizfunktionäre wetternd und zeternd gegen diesen Entscheid: Er widerspreche der Bundesverfassung, sei zu annullieren! Das Burka-Verbot verletze die Religionsfreiheit, ein unumstössliches Menschenrecht!

Die Burka, die allein den Frauen aufgezwungene Gesichtsverhüllung also: Ein Menschenrecht? Interessant: Diejenigen, welche mit der Burka die Total-Verhüllung der Frau als religiöses Gebot durchsetzen wollen, allen voran die Salafisten, die propagieren auch die gewalttätige Ausbreitung des Islam. Sie rechtfertigen und führen den «Heiligen Krieg». Sind das die «religiösen Autoritäten», von denen die hiesigen Justizfunktionäre ihre Standpunkte übernehmen?

Haben diese «internationales Recht» anhimmelnden, unsere Demokratie dagegen verachtenden Justizfunktionäre übersehen, dass die Burka auch im Islam umstritten ist? Vor allem muslimische Frauen, die ihre Diskriminierung engagiert bekämpfen und die Anerkennung hiesiger demokratischer Regeln als Integrationsvoraussetzung bezeichnen, sehen in Burka und Kopftuch politische Unterdrückungssymbole zur Diskriminierung der Frau. Mit Religion hätten Burka und Kopftuch rein gar nichts zu tun.

Dass damit Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte massiv verletzt werden: Übersehen das die lamentierenden, von niemandem gewählten Justizfunktionäre? Warum identifizieren sie sich mit dem Standpunkt der Extremisten? Warum stossen sie jene Muslime beiderlei Geschlechts zurück, die sich zum Rechtsstaat, zur Gleichberechtigung, zu Integration und Grundrechten bekennen?

Sie schwadronieren von Religionsfreiheit und bezeichnen die Burka als durch den Koran gerechtfertigt. Nur: Rechtfertigt der Koran nicht auch die Züchtigung unbotmässiger und die Tötung untreuer Ehefrauen (nur der Frauen)? Fordert er nicht auch auf zur Verfolgung sogenannt «Ungläubiger» und selbst zu deren Tötung? Muslimische Fanatiker rechtfertigen damit Christen- und Judenverfolgungen. Nicht nur theoretisch. Unter Ausführung «religiöser Pflicht» ist solche Verfolgung in Nahost brutale Realität. Wollen die hiesigen Justizfunktionäre, die nach eigener Behauptung dem «Völkerrecht» dienen, im Gleichschritt mit islamischen Extremisten, auch solch brutale Gewalt rechtfertigen, im Namen von «Religionsfreiheit» – weil der Koran solche Untaten gutheisst?

Verführt von vergleichbarer Buchstaben-Gläubigkeit glaubte die Schweizer Antirassismus-Kommission einst – noch unter der Präsidentschaft von Georg Kreis – in ähnlicher Rechtsverwirrung um Verständnis werben zu müssen für die «kulturgegebene» Züchtigung von Frauen und Kindern in muslimischen Familien – hier in der Schweiz!

Auf dass die Rechtsordnung verstanden und im Alltag gelebt werde, übertrug die Schweiz die Schaffung von Recht in unserem Land dem Souverän, dem Volk. Das schützt den Rechtsstaat davor, spitzfindigen Streitereien zwischen im Paragraphenfetischismus gefangenen Justizfunktionären zu verfallen. Der Souverän schafft nicht widersprüchlichen Paragraphendschungel. Er schafft Recht, das sichtbares Unrecht beseitigt – Recht, das im Alltag verstanden und gelebt wird.

Ist die Schaffung von Recht beim Bürger nicht unendlich viel besser aufgehoben als bei sich in internationalen Widersprüchen verheddernden Funktionären, denen die Beseitigung der Demokratie das wichtigste Anliegen zu sein scheint?

us

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch