26 Vergewaltigungen

Weltfremdes Hätschel-Urteil des Bundesgerichts

Seit über zehn Jahren müssten gemäss deutlicher Willensäusserung von Volk und Ständen schwere, nicht-therapierbare Gewalt- und Sexualstraftäter lebenslang verwahrt werden.

Kommentar "Spalte rechts"

Genügen 26 Vergewaltigungen für eine lebenslange Verwahrung? Der Täter, der sie beging, sass zunächst wegen 24 Vergewaltigungen unter zeitlich begrenzter Verwahrung. Später als inzwischen harmlos beurteilt, wurde ihm «Vollzugslockerung» zugestanden. In solcher «Probezeit» verging er sich wenige Wochen nach Gewährung der Vollzugslockerung an Opfer 25 und an Opfer 26. Die beiden betroffenen Frauen hatte er vor der Vergewaltigung eingeschläfert, also wehrlos gemacht. Er machte sich also über Wehrlose her.

26 Vergewaltigungs-Opfer: Genug für die lebenslange Verwahrung des Täters? Oder müssen ihm dafür noch weitere Frauen zum Opfer fallen? Denn wer ihn jetzt nicht lebenslang verwahrt, nimmt weitere Opfer in Kauf.

Fünf Bundesrichter kamen zu aufsehenerregendem Urteil: Die Einschläferung der Opfer in den letzten beiden Fällen, habe – so dozieren sie – die Vergewaltigung reduziert auf blosse Schändung. Und bewusstlos erfahrene Schändung sei weniger schlimm als die Vergewaltigung einer Frau, die bei Bewusstsein ist. Wehrlosigkeit mindert, folgt man diesen Juristen, also die Gemeinheit und Niedertracht der begangenen Vergewaltigungen.

Es wird uns noch eine zweite Belehrung des Bundesgerichts zuteil: Der Gesetzgeber habe, als er die Voraussetzungen für die lebenslange Verwahrung definierte, die «Schändung» leider vergessen. Da im konkreten Fall bloss Schändung, nicht aber Vergewaltigung erfolgt sei, sei Verwahrung nicht möglich. Die Schwere der Fälle 1 bis 24 fällt in diesem Urteil offensichtlich überhaupt ausser Betracht. Wenn die beiden letzten Fälle als «nicht gar so schwer» beurteilt werden, werden auch früher begangene klare Vergewaltigungen gemildert.

Solch rechtsverzerrende Spitzfindigkeit soll der Stimmbürger, wenn er zur Urne schreitet, voraussehen können?

Wer stellt, sollte der 26fache Vergewaltiger je wieder frei kommen, Opfer 27 und Opfer 28 zur Verfügung? Sie würden, können spitzfindige Juristen beruhigen, zuvor eingeschläfert. Werde man als Wehrlose vergewaltigt, dann sei die Opferrolle erträglicher, als sie für eine Frau bei Bewusstsein sei …

Rechtswirklichkeit im Lande Schweiz im Jahre des Herrn 2015.

von Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch