Arbeitskampf

AKZENT

Die Unia und die Tripartiten Kommissionen

Bundesrat und FDP forderten seinerzeit die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit derart apodiktisch und enthusiastisch, dass sie sich linken Erpressungen regelrecht auslieferten. Schlau knüpfte die Linke ihre – damals ausschlaggebende – Zustimmung zur Personenfreizügigkeit an eine Klassenkampf-Forderung: Die Schweiz müsse ihren zuvor freien Arbeitsmarkt – ein Trumpf unseres Landes im internationalen Wirtschaftswettbewerb – mittels «flankierender Massnahmen» straffer staatlicher Regulierung und Überwachung unterwerfen.

Dazu wurden die sog. «tripartiten Kommissionen» geschaffen. Staat, Arbeitgebervertreter und Gewerkschaftsfunktionäre überwachen seither gemeinsam, dass «Lohndumping» nicht einreissen kann in der Schweiz. Die als Selbständige, nicht als Arbeitnehmer operierenden, erheblichen Lohndruck auslösenden «Ich-AGs» aus dem EU-Raum konnten damit allerdings nicht vertrieben werden. Stattdessen werden insbesondere die hiesigen KMU-Betriebe durch die Lohn-Regularitis in zunehmend existenzbedrohendem Ausmass bedrängt.

Und eigenartig: Parallel zu dieser tripartiten Arbeitsplatz-Überwachung entwickelten militante Unia-Gewerkschafter neue Arbeitskampf-Formen: Medial begleitete Betriebs-Belagerungen und Attacken vor allem auch gegen Unternehmer, die sich nichts Gesetzwidriges zuschulden kommen liessen, aber Standpunkte vertreten, die den linken Aktivisten nicht passen. Für Betroffene haben solche Gewerkschafts-Kampfattacken nicht selten existenzbedrohende Wirkung. Daraus entsteht ihren Urhebern für Erpressungen sattsam nutzbares Drohpotenzial.

Es kommt etwa dann zum Zug, wenn Betriebe mit Partnern zusammenarbeiten, die im Visier von Gewerkschaftsaktivisten stehen. Der Aussenstehende fragt sich dabei: Woher beziehen die Gewerkschaftsaktivisten eigentlich das ihre skrupellosen Attacken ermöglichende Wissen? Wie erfahren sie von Partnerschaften oder Geschäftsverbindungen einer Firma? Etwa, weil sie Teil der tripartiten Kommissionen sind? Denn diesen tripartiten Kommissionen müssen Firmen, die Arbeits-Partnerschaften mit Spezialisten eingehen oder Unterakkordanten anheuern, alles offenlegen – auch ihren Kundenstamm und all ihre Partnerschaften mit anderen Firmen.

Ziehen Gewerkschaftsaktivisten etwa aus solchen Quellen den «Stoff» für Kampfmassnahmen, für Aktionen oder Erpressungen?

Die Oberaufsicht über die tripartiten Kommissionen liegt beim Departement Schneider-Ammann. Es hüllt sich bis heute zu den neuen Arbeitskampf-Methoden in Schweigen. Ob es wenigstens die Ursachen untersucht, die solche Kampfmassnahmen auslösen? Ist man dort sicher, dass Informationen, welche Betriebe den tripartiten Kommissionen abzuliefern haben, nicht missbraucht werden?

Wird da Missbrauch festgestellt, dann müsste das Departement Schneider-Ammann gegen die Unia rigoros – auch mittels Anstrengung von Strafverfahren – vorgehen. Jedes Darüber-Hinwegsehen würde dem Wirtschaftsstandort Schweiz massiv schaden.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch