Einbürgern: Nach Paragraphen oder Lebenserfahrung?

Nach den Terroranschlägen von Paris

Niemand, der einigermassen bei Sinnen ist, wird je behaupten, all die Zehntausende, die derzeit monatlich nach Europa strömen, seien ausnahmslos terroristischer Absichten zu verdächtigen.

Von Ulrich Schlüer, Flaach ZH
(publiziert in der Zürcher Woche)

Nicht zu bestreiten ist indessen: Es kommen derart viele, dass genaue Kontrolle unmöglich geworden ist. Obwohl nahezu alle aus Ländern mit Ausweis-Tragpflicht stammen, melden sich über neunzig Prozent hier als «Papierlose». Dies auf Rat der von ihnen teuer bezahlten Schlepper: Wer sich papierlos als Flüchtling ausgebe, müsse kaum Rückweisung befürchten.

So kommt es, dass die Beamten des Grenzwachtkorps von den Ankömmlingen nur gerade die ihnen mitgeteilten Personalien notieren können. Ob diese wahr sind, wissen sie nicht. Die Zeit zur sorgfältigen Überprüfung der erhaltenen Personendaten fehlt ganz einfach. Umstände, die den Terror-Planern, den Terroristen des Islamischen Staates mit Sicherheit bekannt sind. Die sie gewiss auch nutzen, um Aktivisten bis hin zu ausgebildeten, gefährlichen Terroristen in europäische Länder einzuschmuggeln.

In der Schweiz melden sich derzeit wieder Funktionäre mit dem utopischen «Ratschlag» zu Wort, man müsse Einwanderer bloss möglichst rasch hier einbürgern. Das sei für jeden Ansporn, sich zügig in unser Land und die hier geltenden Gesetze und Gewohnheiten zu integrieren.

Tatsache aber ist: Die Terroristen, die in Frankreich so skrupellos und blutig zugeschlagen haben, waren, wie sich herausstellt, allesamt eingebürgerte Zuwanderer. Von einigen war das kriminelle Umfeld, in dem sie sich bewegt haben, bekannt. Die ihnen rasch erteilte Einbürgerung motivierte sie also keineswegs dazu, sich ihren Lebensunterhalt auf ehrliche Weise selbst zu erarbeiten. Keine Spur von Integration! Wohlbekannt war ihnen aber, dass sie als Eingebürgerte vor Ausweisung aus Frankreich absolut sicher waren.

In der Schweiz wurden Einbürgerungen bis vor wenigen Jahren in den Gemeinden vorgenommen. Dort, wo die Einwohner Zugezogene kennen lernen konnten. Womit ein eigenes Urteil, ob die Integration der Eingewanderten ins Gemeinde-, allenfalls auch ins Vereinsleben stattgefunden hat, möglich wurde. Wie man die Antragsteller kennengelernt hatte, das war ausschlaggebend für das Ja oder Nein zum Einbürgerungsgesuch.

Juristisch geschulte Funktionäre verurteilten dieses bewährte Verfahren dann allerdings als «willkürlich». Sie stellten Regeln auf, die den Eingewanderten ein Recht auf Einbürgerung zusprachen. Nach gewisser Anwesenheit muss die Einbürgerung automatisch und zwangsläufig erfolgen, wie immer es auch um die Integration steht. Die Zahl der Einbürgerungen ist, seit die Juristen den weitgehenden Automatismus durchgesetzt haben, massiv in die Höhe geschnellt. Denn Integration ist nicht mehr Voraussetzung für die Bürgerrechtserteilung.

Das Resultat der automatisierten Einbürgerung unabhängig von erbrachten Integrationsbeweisen des Antragstellers zeigt sich jetzt in Frankreich. Ehrliche müssten wohl zugeben: Die juristische Verfügung mag perfekt aussehen. Die Bürger, die einen Einbürgerungswilligen aus nachbarlichen Kontakten persönlich kennen und Entscheide darauf persönlich verantworten, dienen der Sicherheit des Landes und seiner Bewohner weit besser als der Funktionär, der juristisch perfektionierten, aber lebensfremden Automatismen vertraut.



Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch