«Bundesbern hat keine Ahnung!»

Völkerwanderung: Die Gemeinden werden in den Ruin getrieben

Bundesbern bereitet sich auf neue Wellen der Masseneinwanderung vor. Via Asylrecht sollen künftig Liegenschaften zwecks Migranten-Unterbringung enteignet werden können. Was damit den Gemeinden blüht, kommt im Gespräch mit der Sozialvorsteherin im aargauischen Aarburg zum Ausdruck.

Gespräch mit Martina Bircher, Sozialvorsteherin in Aarburg AG

«Schweizerzeit»: Frau Bircher, Ihrer Gemeinde, Aarburg, wurden viele Eritreer als Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene zugeteilt. Schweiz-weit leben offenbar 91 Prozent aller Eritreer von Sozialhilfe. Wie sieht das in Ihrer Gemeinde aus?

Martina Bircher: In Aarburg wohnen 160 Migranten aus Eritrea. Sie besitzen alle eine Aufenthaltsbewilligung und haben damit innerhalb des Kantons Aargau freie Wohnungswahl. Von den 160 sind rund sechzig Kinder oder Jugendliche. Die Eritreer leben zu knapp neunzig Prozent von Sozialhilfe. Etwa zehn gehen einer Arbeit nach. Daneben gibt es auch noch Menschen aus Afghanistan, Sri Lanka, Irak usw., welche ebenfalls über die Asylschiene bei uns wohnhaft sind.

Kosten

Wer bezahlt die Sozialhilfe?

Rund ein Drittel der Kosten hat – für die seit mehr als fünf oder sieben Jahren in Aarburg wohnhaften Ex-Asylbewerber – die Gemeinde zu tragen. Zwei Drittel leisten derzeit Bund und Kanton für diejenigen, die erst seit Kurzem hier sind. Aus meiner Sicht zeichnen sich zum heutigen Budget Mehrkosten von bis zu 3 Millionen Franken ab. Kommen – durch Geburten oder Familiennachzug – noch weitere Kinder dazu, dürften sich die Kosten markant erhöhen.

Ohne Finanzausgleich wäre Aarburg heute zahlungsunfähig. Wir erreichen jährliche Steuereinnahmen von 17 Millionen. Davon beansprucht die Soziale Wohlfahrt fast zwölf Millionen. Auch die von oben angeordnete Betreuungs-Bürokratie wächst kontinuierlich. Diese Kostenentwicklung können wir nicht beeinflussen. Die laufenden Zuzüge von (vorläufig) anerkannten Flüchtlingen lassen sämtliche Sparprogramme der Gemeinde zu Makulatur verkommen.

Integration

Entfaltet Aarburg auch Integrations-Anstrengungen?

Wir veranstalten Deutsch-Kurse noch und noch. Und müssen «Kulturvermittler» einsetzen, die Einwanderern das Schweizer Alltagsleben verständlich machen – beginnend damit, dass hierzulande die Notdurft nicht im Freien verrichtet wird. Ganz elementare Dinge sind mühsam, Schritt für Schritt durchzusetzen.

Wir sind mit einer Kostenbeteiligung von 50 Prozent am Bundesprogramm «Projet urbain» beteiligt, das Fr. 670000.– kostet. Betreuer motivieren Migranten zur Kontaktpflege, zur Gartenpflege. Sprach-Treffs werden organisiert, ein Café für Begegnungen eingerichtet, Quartier-Arbeit, gipfelnd in einem Quartier-Fest. Es gibt Muki-Kurse (für Mutter und Kind), nicht zum Turnen, vielmehr als Deutsch-Kurse. Spiel- und Zeichenkurse werden erteilt. Die Caritas bemüht sich zusätzlich um «angewandte Willkommenskultur» mit Veranstaltungen wie «Grüezi Eritrea» usw.

Was all dies bewirkt, ist schwer zu beurteilen. Viele Migranten bekunden grosse Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Selbst fünfjähriger Kursbesuch endet oft erfolglos. Wer selber Integrationswillen entfaltet, lernt die deutsche Sprache durchaus. Angesichts der vielen Analphabeten sind viele Anstrengungen aber wirkungslos. Kursbesuch kann oft nur durchgesetzt werden, wenn Nicht-Teilnahme spürbare Leistungskürzungen auslöst.

Ein Teil der Migranten ist integrationsbereit. Diesen gelingt meist auch der Eintritt in ein geregeltes Berufsleben. Viele aber finden aufgrund ihrer schlechten Qualifikationen keine Arbeitsstelle. Und ein weiterer Teil richtet sich mit der Sozialhilfe ein – wohl für Jahrzehnte. Diese sehen nicht ein, weshalb sie sich um Integration bemühen sollten. Sie wissen, was ihnen zusteht. Und davon leben sie gut.

Bezüglich Kriminalität ist anzuerkennen, dass Delikte, wie sie vor Jahren während des Arabischen Frühlings häufig vorgekommen sind, seltener verübt werden. Aber Kleinkriminalität – Gelegenheitsdiebstahl, Drogenmissbrauch und Drogenhandel – findet statt.

Und die häusliche Gewalt nimmt bedenklich zu – oft aus dem Familiennachzug resultierend: Wenn nachgeholten Frauen aufgeht, dass sie hier in der Schweiz mehr Rechte haben als in ihrem Herkunftsland, reagieren ihre Männer mit Gewalt.

Man muss sich einfach bewusst sein: Asylbewerber kommen oft ohne jede Bildung, ohne jedes Verständnis für die westliche Kultur hierher. Mit Ausnahme von Syrern. Unter ihnen finden sich Lehrer, Ärzte, Personen aus anspruchsvollen Berufen. Ansonsten ist bei den Asylbewerbern das Bildungsniveau generell tief. In ihrem Herkunftsland besassen sie wenig. Sie lebten von der Hand in den Mund. Hier werden ihnen monatlich tausend Franken ausgehändigt – wie im Märchen. Eigene Anstrengungen zu entwickeln, scheint oft überflüssig. Das Leben zu leben, das ihnen die hiesige Sozialhilfe ermöglicht, genügt ihnen.

Leistungen von Kanton und Bund


Was tut der Kanton für die Integration?

Da gibt es z.B. das kantonale Integrationsprogramm (KIP). Es verbreitet Informationen via Homepage oder Flyern in dreizehn Sprachen. Der Aktivismus der Integrationsfunktionäre ist bemerkenswert. Erfolgsmessung findet aber keine statt. In Zeiten der Masseneinwanderung ist nichts von Dauer.

Die Skos entfaltet wirksamere Aktivitäten: So den Gastro-Kurs (ein Jahr Schule mit Praktika), eine Schnellbleiche als Voraussetzung für eine Anlehre im Gastgewerbe. Es kommen für solche Kurse – Jahreskosten pro Teilnehmer: Fr. 26000.– – aber nur wenige infrage. Über sechzig Prozent sind damit überfordert. Zumeist scheitert die Teilnahme an mangelnden Sprachkenntnissen.

Und was tut der Bund?

Der Bund bezahlt eine Integrationspauschale von 6000 Franken – angesichts der tatsächlichen Kosten eine lächerliche Summe. Der Bund hat keine Ahnung, was für Probleme Gemeinden – auch solche mit beschränkten Finanzmitteln – zu bewältigen haben, denen er Massenzuweisungen zumutet. Ich schätze, dass pro Person Integrationskosten von rund Fr. 100000.– anfallen – bei fehlender Erfolgsgarantie notabene.

Viele Gemeinden haben auch «Vernetzerinnen» angestellt. Diese organisieren die «Willkommenskultur». Dazu finden Willkommensbesuche statt. Pro Besuch fallen Gesamtkosten von rund tausend Franken an. Solche «Betreuung» geschieht keineswegs auf freiwilliger Basis. Oft melden sich dafür Migrantinnen früherer Jahre, denen der nicht kleinlich bemessene Nebenverdienst willkommen ist. Nach der Wirkung ihres Tuns fragt niemand.

Eigentlich bräuchte jeder einzelne Asylbewerber einen persönlichen Götti, wenn man weiterkommen wollte. Das ist unbezahlbar – und angesichts der Massenzuwanderung unmöglich. Wir haben uns darauf einzustellen: Wer kommt und passiv bleibt, bezieht für durchschnittlich vierzig Jahre von der Gemeinde Sozialhilfe. Dann muss die AHV übernehmen – meist zusammen mit Ergänzungsleistungen. AHV-Prämien bezahlen die Sozialhilfe-Empfänger nie. Diese werden der Sozialhilfe belastet. Wenn Zehntausende so in die AHV rutschen, wird der totale Zusammenbruch der Schweizer Altersvorsorge unausweichlich.

Familiennachzug

Wer als Flüchtling anerkannt wird oder vorläufig Aufnahme zugesichert erhält, kann Familiennachzug beantragen. Wie wirkt sich diese Regelung auf Aarburg aus?

Vorläufig Aufgenommene können nach fünf Jahren Anwesenheit Familiennachzug verlangen, anerkannte Flüchtlinge sofort nach Erhalt ihrer Bewilligung. Die Wirkung ist spürbar: Wurde zuvor einer einzigen Person Sozialhilfe geleistet, dann hat die Sozialhilfe als Folge des Familiennachzugs einfach für fünf bis sieben Personen aufzukommen. Die Leistungen werden zusätzlich verteuert, sobald per Familiennachzug schulpflichtige Kinder in die Schweiz kommen. Die Kostenexplosion ist durch nichts aufzuhalten.

Wird eigentlich überprüft, ob all die, die via Familiennachzug in die Schweiz kommen, tatsächlich zur Familie dessen gehören, der den Familiennachzug verlangt hat?


Gemäss geltendem Recht heisst Familiennachzug: Ehepartner und Kinder des hier Aufgenommenen dürfen kommen. Die Verwandtschaft muss mindestens glaubhaft gemacht werden. DNA-Analysen können nur bei begründetem Zweifel angeordnet werden.

Wird jemand in Bezug auf Familiennachzug als Betrüger erwischt, erhält er zwar einen Eintrag in sein Strafregister als «Urkundenfälscher». Da keine Ausweisung damit verbunden ist, ist dies irrelevant. Wer in der Schweiz ankommt, kann hier bleiben. Vor dieser Tatsache werden juristische Abklärungen und akribische Schuldeintragungen schlicht lächerlich.

Verfahrensbeschleunigung

Im Rahmen des neuen Asylgesetzes sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Wie beurteilen Sie die Ankündigung dieser Absicht?

Wer darin einen Fortschritt erblickt, weiss nicht, was tatsächlich vor sich geht: Asylbewerber, die in die Schweiz drängen, wollen in der Schweiz bleiben. Das ist ihr grosses und einziges Ziel. Sie wissen von ihren Schleppern: Wer einmal in der Schweiz ist, kann hier auch bleiben; selbst wenn ihm Asyl versagt wird, bleibt ihm «vorläufige Aufnahme» meist gesichert.

Wird jetzt das Verfahren, das Rückweisungen quasi grundsätzlich ausschliesst, noch beschleunigt, dann wird bloss der Schlepper-Tarif steigen: Der Schlepper kann jetzt propagieren, dass jeder von ihm in die Schweiz Eingeschleuste bereits nach drei Monaten völlig kostenlos eine eigene Wohnung beziehen kann. In Deutschland muss er darauf mehrere Jahre warten.

Ein solches «Beschleunigungs-Verfahren» in Betracht ziehen kann nur, wer der Einwanderungswelle mit völliger Blindheit gegenübersteht. Ein Verfahren zu beschleunigen, das Rückweisungen quasi ausschliesst, ist das Unsinnigste, was angesichts der gegenwärtig nach Europa drängenden Wirtschaftsmigranten ins Auge gefasst werden kann.

Schulkosten

Was für Aufgaben und Kosten erwachsen der Gemeinde Aarburg aus der Einschulung eritreischer Kinder?

Zusätzliche Sprachkurse, Nachhilfe-Kurse, weit mehr Schulsozialarbeit, weit mehr Familienbetreuung, kleinere Klassen, auf dass Unterricht überhaupt noch erteilt werden kann: Das sind die kostspieligen Folgen!
Und auch hier gilt: Je beschleunigter die Abklärungs-Verfahren durchgeführt werden, desto früher kommen auch Kinder in die Gemeinden. In den Aufnahmezentren lernen sie bereits deutsch; je kürzer der Aufenthalt dort ausfällt, desto grössere Belastungen erwachsen den Gemeinden.

Missbräuche

Haben Sie Hinweise, wonach Eritreer hier erhaltene Sozialhilfe teilweise weiterschicken an Angehörige im Herkunftsland?

Solche Hinweise gibt es tatsächlich. Ich kümmere mich persönlich intensiv um alle von Eritreern ausgehenden Probleme. Deshalb habe ich mit Eritreern oft persönlichen Kontakt.

Da erfährt man im vertraulichen Gespräch einiges. Allerdings hüten sich die Eritreer, Bemerkungen, die sie im persönlichen Gespräch anbringen, auch vor offiziellen Stellen – beispielsweise bei polizeilicher Befragung – zu äussern und protokollieren zu lassen.

Unter Umständen erfährt man von Eritreern ganz offen, dass sie Angehörigen in ihrem Herkunftsland Geld schicken, damit bald ein weiteres Mitglied der Familie die Schlepperkosten für die Übersiedlung in die Schweiz aufbringen kann. Es steht für mich ausser Zweifel, dass per Schweizer Sozialhilfe die Einwanderung in die Schweiz markant gefördert wird.

Kennen Sie Eritreer, die in Eritrea, wo sie angeblich «an Leib und Leben bedroht» sind, ihre Ferien verbringen?

Auch dafür gibt es Hinweise. In Aarburg leben eritreische Regime-Gegner und Regime-Freunde. Die Gegner weisen uns gerne darauf hin, dass dem Regime genehme Landsleute, die plötzlich für längere Zeit abwesend sind, in Eritrea Angehörige besuchen. Selbstverständlich benutzen sie nicht einen Direktflug. Sie fliegen z.B. nach Kairo und kaufen erst dort das Ticket nach Eritrea. Allesamt kamen sie aber wohlbehalten zurück. Ich habe Fotos von hier lebenden Eritreern gesehen, die sich zusammen mit Verwandten in Eritrea haben ablichten lassen.

Enteignungen

Das revidierte Asyl-Gesetz soll dem Bund das Recht einräumen, Liegenschaften zwecks Unterbringung von Asylsuchenden zu enteignen. Was halten Sie von dieser Neuerung?

Sie liegt in der Logik der derzeitigen Vorgänge. Ich habe die Zahlen in der Abstimmungsvorlage studiert. Der Bund richtet Aufnahmezentren ein für 24000 Ankömmlinge. Notfalls könnten darin, sagt Bundesbern, 29000 untergebracht werden. Letztes Jahr kamen 40000. In den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen rund 80 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Mit andern Worten: Die Aufnahme-Kapazitäten des Bundes reichen bei Weitem nicht aus. Es wird in bedeutendem Ausmass zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten brauchen. Dazu benötigt der Bund das Enteignungsgesetz. Solange Bundesbern Willkommenskultur pflegt, steigt der Bedarf an Aufnahme-Räumlichkeiten massiv. Es wird zwangsläufig und in bedeutendem Umfang zu Enteignungen kommen.

Frau Sommaruga persönlich behauptet aber, in Bern denke niemand an Enteignungen.

Die Momentaufnahme der Justizministerin in Ehren! Die tatsächliche Entwicklung zeigt auf, dass es ohne die Beschlagnahmung von Liegenschaften gar nicht geht. Wer davor die Augen verschliesst, argumentiert nicht redlich.

Enteignung heisst im Klartext: Für hiesige Einwohner gibt es keinen günstigen Wohnraum mehr. Der wird vollumfänglich für die Folgen der zugelassenen Masseneinwanderung gebraucht werden. Daraus werden den Gemeinden markante Mehrkosten an Sozialhilfe entstehen zugunsten hiesiger Familien, die sich teure Wohnungen schlicht nicht leisten können. Der Teufelskreis zu Lasten der Sozialhilfe wird sich weiter beschleunigen.

Dass sich Bundesbern ausdrücklich ein gesetzliches Enteignungsrecht zuschanzen will und die dafür zuständige Bundesrätin behauptet, niemand in Bern denke an Enteignung, ruft der Frage: Wozu dient ein Gesetz, das angeblich niemand braucht und niemand brauchen will? Wenn das Gesetz durchgesetzt wird, dann wird es auch genutzt werden!

Was kommt auf uns zu?


Wie beurteilen Sie die Zukunft?


Eines ist klar: Die Sozialkosten werden in der Schweiz weiter explodieren. Die Gemeinden werden mit Sozialaufgaben derart eingedeckt, dass sie ihre Unabhängigkeit, vor allem ihre finanzielle Unabhängigkeit verlieren werden. Alle übrigen Gemeindeaufgaben – Strassenbau, Volksschule, Kultur, Breitensport, Infrastruktur – werden enorm leiden unter den den Gemeinden aufgebürdeten, regelrecht explodierenden Sozialkosten.

Wir müssen damit rechnen, dass es vermehrt zu Parallelgesellschaften kommen wird. Die Eritreer wollen unter Eritreern, die Afghanen unter Afghanen leben. Das wird niemand verhindern können.

In der Schweiz setzen wir den sozialen Frieden aufs Spiel. Wenn Leute, die auf billigen Wohnraum und auf wenig anspruchsvolle Arbeitsplätze angewiesen sind, durch von Bern privilegierte Migranten verdrängt werden, sind ernste Spannungen vorprogrammiert, deren Entladung wahrscheinlich wird.

Die AHV wird aus den Fugen geraten. Es ist nicht möglich, Zehntausende hier anzusiedeln, deren AHV-Prämien der Sozialhilfe überwälzt werden, die, ohne je gearbeitet zu haben, schliesslich aber volle AHV-Leistung erwarten und beanspruchen. Solches wird nicht glimpflich an der Schweiz vorübergehen.

Meines Erachtens sollten wir den Weg gehen, den Österreich jetzt vorzeigt: Konsequente Kontrolle an den Grenzen. Kontrolle, welche die Rückweisung nicht an Leib und Leben Bedrohter zur Folge hat.

Es gibt bekanntlich eine Flüchtlingskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, welche die Schweiz immer ernstgenommen hat. Sie hält fest, dass Flüchtling ist, wer persönlich an Leib und Leben gefährdet oder bedroht ist. Das muss der Massstab unseres Handelns sein. Wer nur um wirtschaftlicher Vorteile willen, auf Sozialhilfe pochend in die Schweiz drängt, für den ist in der Schweiz kein Platz! Diese Politik muss durchgesetzt werden. Sonst wird die Schweiz in eine Krise unabsehbaren Ausmasses schlittern.

Frau Bircher, herzlichen Dank für dieses Gespräch.

Das Interview führte Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch