Es geht um die Existenz der Flugwaffe

Nein zur Initiative "gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
Nationalrats-Votum vom 5. März 2007

DWer den Initiativtext liest, muss zunächst einmal feststellen, dass es weder um eine Lex Meiringen noch um eine Lex Oberhasli geht. Deshalb sehe ich nicht ein, weshalb ich nach Meiringen reisen muss, um diese Initiative beurteilen zu können.

Worum es geht

Die Initiative sagt klipp und klar, dass militärische Übungsflüge zu Friedenszeiten in allen tourismusrelevanten Gebieten zu untersagen seien. Wir haben von unserer Seite aus die Initianten gefragt, welche Gebiete in der Schweiz denn nicht tourismusrelevant seien. Die Antwort sind uns die Initianten schuldig geblieben. Deshalb müssen wir einfach Folgendes feststellen: Es geht um eine Initiative, die militärische Übungsflüge in der ganzen Schweiz betrifft. Da kann ich die Lärmfrage beurteilen, da ich in der Nähe anderer Flughäfen wohne, bei denen mir die Lärmimmissionen durchaus bekannt sind.

Unglaubwürdige Initianten

Ich möchte hier betonen, dass sich die SIK die Initiativ-Beratung nicht leicht gemacht hat. Wir haben ein langes Hearing veranstaltet. Die Initianten konnten sich des Langen und Breiten äussern. Aber wie haben sie sich geäussert? Ich habe selten in so kurzer Zeit so viel Skurriles gehört wie in diesem Hearing. Es wurde uns gesagt, im Berner Oberland würden sich die Gehörschäden häufen. Die Frage, ob das mit Zahlenmaterial untermauert werden könne, wurde nicht beantwortet. Es wurde behauptet, es sei den Initianten verwehrt worden, kompetente Experten beizuziehen. Die Frage, welcher Experte, der von den Initianten genannt wurde, nicht ans anberaumte Hearing zugelassen worden sei, blieb unbeantwortet. Es wurde einfach so in den Tag hinaus behauptet. Es wurde ferner behauptet, das Berner Oberland erleide deutliche Einbrüche in Bezug auf Übernachtungszahlen, in Bezug auf den Tourismus. Die Frage, ob das belegt werden könne, blieb unbeantwortet. Dafür hat man uns etwas anderes geboten: Es wurde allen Ernstes behauptet, aller Käse, der in der Region um Meiringen produziert werde, habe Kerosingeruch. Die Frage, ob man uns ein Muster liefern könne, damit wir das testen könnten, blieb ebenfalls unbeantwortet.

Übungsverbot?

Dazu ist festzuhalten: Wenn jemand den Anspruch erhebt, eine Kommission für einen Gegenvorschlag gewinnen zu wollen, darf man von diesem Jemand erwarten, dass er einigermassen seriös informiert ist und Informationen anbietet, mit denen man etwas anfangen kann. Das war im erwähnten Hearing gewiss nicht der Fall.

Es geht also um ein Einsatzverbot der Flugwaffe in Friedenszeiten. Heisst das, dass man die Flugwaffe in Kriegszeiten trotzdem noch einsetzen will? Dass man dann eine Flugwaffe einsetzen will, die im eigenen Land nie üben konnte? Man könne - wurde im Hearing beigefügt - ja allenfalls in Frankreich üben. Ja, haben Sie den Eindruck, wenn wir Schweizer zu den Franzosen üben gehen und sagen: Nehmt bitte zur Kenntnis, dass uns unser Tourismus zu lieb ist, so dass wir lieber über eurem Tourismus Trainingsflüge durchführen, dass die Franzosen dann sagen: "Ja selbstverständlich, unsere Touristen haben Freude an solchen Übungen"?

Gehen Sie endlich auf den Kern der Initiative! Der Kern der Initiative ist: Haben wir eine Flugwaffe, die in Friedenszeiten in dem Gelände üben kann, in dem sie im Ernstfall auch eingesetzt werden muss? Das ist die Frage, und die gilt es zu beantworten.

Geht es, muss man sich fragen, hier eigentlich tatsächlich bloss um eine Initiative? Geht es nicht vielmehr um einen Auftrag, den dieses Parlament im Rahmen der Sicherung des Landes noch ernst nimmt - ja oder nein?

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Ablehnung der Initiative.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch