Nein zu Schengen-Bücklingen

Das Waffenrecht braucht keine neuen Einschränkungen
Nationalratsvotum vom 17. September 2009

Gegen neue, ursprünglichen Versprechungen widersprechende Einschränkungen im Waffenrecht als Ergebnis der durch Brüssel vorgenommenen «dynamischen» Fortentwicklung» des Schengen-Rechts votierte Nationalrat Ulrich Schlüer namens der SVP-Fraktion aus zwei Gründen für Nichteintreten auf die bundesrätliche Anpassungsvorlage.

«Erstens sind wir gegen diese Vorlage, weil wir in der Kommission informiert wurden, mit der beantragten Änderung ändere sich eigentlich nichts. Ich frage Sie einfach: Weshalb müssen wir an einem Gesetz rund zwanzig Änderungen vornehmen, um nichts zu ändern? Warum müssen wir uns mit Anträgen befassen, mit denen Ratsmitglieder Eingrenzungen vorschlagen, damit die Änderungen keine Änderungen bewirken? Etwas, was substantiell angeblich nicht geändert wird, muss eingegrenzt werden, damit die Nicht-Änderungen keine Konsequenzen zeitigen...

Waffenrecht ist im Griff

Wir sind überzeugt, dass wir das Waffenrecht in der Schweiz im Griff haben. Es ist den Schützen im Zusammenhang mit Schengen mit substantiellen Versprechungen begegnet worden: Was wegen Schengen an Anpassungen vorgenommen worden sei, sei definitiv. Es geht doch nicht an, immer wieder in kleinen Schritten angeblich «keine Änderungen» vorzunehmen, die dann aber doch wieder neue Einschränkungen bewirken. Das ist Salamitaktik, die nicht akzeptabel ist.
Weshalb bringen dieses Land und seine Regierung nicht endlich die Kraft auf, gegenüber Brüssel im Zusammenhang mit Schengen zu erklären: Die Schweiz hat ihr Waffenrecht im Griff, wir brauchen die Schützen, die das freiheitliche – oder wenigstens noch einigermassen freiheitliche – Waffenrecht zu handhaben wissen, nicht weiter einzuschränken.

Endlich Selbstbewusstsein zeigen!

Weshalb bringen Landesregierung und Parlament diese Kraft nicht auf? Aus den Gesetzesänderungen, die uns vorgelegt werden, spricht Untertanen-Mentalität. Weil Brüssel irgend eine Einzelheit kritisiert, glaubt Bern, im Eilverfahren unsere Gesetze anpassen zu müssen. Wir sind doch nicht «Hinterherzäbeler» von Brüssel, damit die Brüsseler dann wieder genüsslich feststellen, wie bereitwillig die Schweiz dem «autonomen Nachvollzug» ergeben ist.

Es ist feige, nicht zum eigenen Standpunkt zu stehen. Es ist Unsinn zu behaupten, wir könnten ohne die neusten Änderungen bei Schengen nicht mehr mitmachen. Anlässlich des Schengen-Beitritts wurde bereits festgestellt, dass wir unser Waffenrecht im Griff haben. Bringen Sie einmal ein bisschen, ein kleines bisschen Mut auf, gegenüber Brüssel diesen Standpunkt eigenständig zu vertreten.

Zeitliche Hetze ist unwürdig

Zweitens widersetzen wir uns dem Eintreten wegen des Zeitdrucks: Wir haben die verlangten Anpassungen innerhalb von zwei Jahren vorzunehmen, vernehmen wir. Vor fünf Vierteljahren wurde die Einigung mit Brüssel erzielt. Wir durften also fünf Vierteljahre auf die Vorlage warten – und dann muss diese in einer einzigen Session, im Eiligstverfahren und ohne wirklich seriöse Diskussion in beiden Räten gleichzeitig durchgepeitscht werden.

Wenn Sie sich das bieten lassen, nur weil es um eine Anpassung gegenüber Brüssel geht, dann muss ich Ihnen sagen: Werden Sie endlich einmal ein bisschen selbstbewusst! Werden Sie endlich einmal ein bisschen schweizerisch. Erklären Sie doch endlich einmal: Wir haben das Waffenrecht im Griff. Wir sind nicht darauf angewiesen, uns von anderen vorschreiben zu lassen, was wir in einem Eiligst-Verfahren, das eines Parlamentes unwürdig ist, an Kleinst-Änderungen vornehmen müssen. Auch gegenüber Brüssel können die Verfahrensabläufe, wie sie für unser Parlament festgelegt worden sind, eingehalten werden. Alles andere ist als unwürdig abzulehnen!

Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion zu unterstützen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Selbstbewusstsein zu zeigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch