Krieg im Irak ­ wie bereitet sich die Schweiz vor?

Dringliche Einfache Anfrage vom 18. September 2002

Diese Einfache Anfrage ist von der Präsidentin des Nationalrats am 19. September 2002 als «dringlich» erklärt worden, womit sie der Bundesrat bis spätestens 25. November 2002 beant- worten muss.

Angesichts der sich zwischen den USA und dem Irak verschärfenden Kriegsgefahr wird der Bundesrat mittels einer dringlichen, von Nationalrat Ulrich Schlüer nach Absprache mit der SVP-Fraktion einge- reichten Anfrage um Auskunft ersucht

- ob Anordnungen bezüglich Erdöl-Reserven getroffen wurden;

-
wie die Schweiz ihre Neutralität angesichts offensichtlicher Dissonanzen im Nato-Bündnis zu wahren gedenkt;

-
mit welcher Überlegung die Schweiz den schweizerischen Generalstabschef kürzlich zu einem offi- ziellen Besuch in die USA, also in einen sich auf einen Krieg vorbereitenden Staat entsandt hat.

Die Dringliche Einfache Anfrage hat folgenden Wortlaut:


«Aus wiederholten Äusserungen des amerikanischen Präsidenten verfestigt sich der Eindruck, dass - möglicherweise bereits in wenigen Wochen - mit kriegerischen Handlungen der USA gegen den Irak zu rechnen ist. Welches Gesicht und welchen Umfang solche Handlungen auch immer haben werden, so ist eines gewiss: Sie werden stattfinden in einem für die weltweite Ölversorgung strategisch äusserst wichtigen Gebiet. Es ist also zu erwarten, dass sämtliche Staaten der Welt, auch die bekanntlich ausgeprägt erdölabhängige Schweiz von den Auswirkungen eines solchen Krieges stark betroffen sein werden.

Bereits im Vorfeld möglicher kriegerischer Handlungen der USA gegen den Irak treten erhebliche Differenzen innerhalb der Nato offen zutage. Deutschland versagt den US-Absichten jegliche Unter- stützung; Grossbritannien scheint dagegen den Standpunkt der US-Regierung nahezu vorbehaltlos mitzutragen. Damit bildet nicht bloss der Atlantik eine sich verschärfende Trennlinie innerhalb der Nato. Selbst zwischen europäischen Nato-Partnern entwickeln sich erhebliche Spannungen.

Am Rande der alljährlichen Botschafterkonferenz des EDA haben sämtliche in Ländern des Nahen Ostens residierenden Schweizer Botschafter gegenüber den Mitgliedern der Aussenpolitischen Kom- mission des Nationalrats übereinstimmend die Meinung vertreten, dass ein neuer Irak-Krieg von den Regierungen aller Länder des Nahen Ostens als unausweichlich eingestuft werde. Nur der Zeitpunkt des Beginns und das zu erwartende Ausmass des Krieges würden noch kontrovers diskutiert.

Im Blick auf die sich im Nahen Osten drastisch verschärfenden Spannungen ersuche ich den Bundesrat um Auskunft, welche Vorbereitungen in der Schweiz im Blick auf den gegen Irak drohenden Kriegs- schlag getroffen werden.

Insbesondere wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Hat der Bundesrat Anordnungen getroffen bezüglich der in der Schweiz lagernden Erdöl-Reserven? Sind alle Lager gefüllt? Für wie lange reichen die angeordneten Vorräte aus? Wurden im Zusammen- hang mit den Erdöl-Reserven weitere Vorkehrungen getroffen?

2. Wie gedenkt sich die Schweiz zu verhalten angesichts der sich offensichtlich verschärfenden Disso- nanzen in der Nato - sowohl bezüglich des sich vertiefenden Grabens zwischen europäischen Nato- Staaten und den USA als auch angesichts der wachsenden Spannungen zwischen europäischen Nato- Staaten? Wie gedenkt der Bundesrat die Neutralität der Schweiz zu wahren angesichts der Tatsache, dass unser Land durch «Partnership for Peace» zumindest lose ans Nato-Bündnis angebunden ist?

3. Welche Beweggründe veranlassten den Bundesrat dazu, den schweizerischen Generalstabschef im Spätsommer 2002 zu einem offiziellen Besuch seines Amtskollegen in die USA, also in einen sich offen auf einen Krieg vorbereitenden Staat zu entsenden?»

Antwort des Bundesrates:

23. Oktober 2002

Der Bundesrat teilt die Besorgnis über eine mögliche Militäroperation und über die disruptiven Auswirkungen, die eine solche auf die Erdölversorgung haben kann. Er ist der Auffassung, dass ein Rückgriff auf militärische Gewalt nur dann erwogen werden kann, wenn ein entsprechendes Mandat des Uno-Sicherheitsrates vorliegt. Im Übrigen hat der Bundesrat bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass die in der Uno-Charta vorgesehenen Mechanismen zur friedlichen und diplomatischen Konflikt-bewältigung auszuschöpfen sind. Er setzt sich generell und mit Entschiedenheit gegen die Weiter-verbreitung von Massenvernichtungswaffen ein und besteht darauf, dass die den Irak betreffenden Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates ohne Verzug umgesetzt werden. Der Bundesrat unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen des Sicherheitsrates und des Uno-Generalsekretärs um eine unverzügliche Wiederaufnahme der Inspektionen durch die UNMOVIC, entsprechend der Resolution 1284.

Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Falls es zu Militäroperationen gegen den Irak kommen sollte, sind aus der Sicht der Erdöl-Versorgungssicherheit zwei Szenarien denkbar:

a) Die Militäraktion ist auf den Irak beschränkt.

b) Andere Länder des Mittleren Ostens sind direkt oder indirekt vom Konflikt betroffen.

Ein totaler Stopp der irakischen Erdöl-Exporte würde weltweit noch zu keinen Versorgungs-schwierigkeiten führen, kann doch ein allfälliges irakisches Defizit dank ausreichender Reserve-Produktionskapazitäten anderer Länder ausgeglichen werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Erdölpreise aufgrund der Volatilität der Termingeschäfte kurzfristig markant steigen und sich von den wesentlichen Elementen (Angebot und Nachfrage) abkoppeln. Falls die Erdölfelder von Saudi-Arabien und Kuwait auch in die irakische Krise verwickelt würden, bekäme diese eine ganz andere Dimension. Der Markt würde die Situation sehr wahrscheinlich nicht kurzfristig wieder in den Griff bekommen, und man müsste mit Mangellagen rechnen.

Im internationalen Vergleich ist unser Land mit einem Anteil von rund 0,3 % am weltweiten Erdöl-verbrauch beteiligt. Allerdings bleibt das Erdöl für unsere Wirtschaft wichtig, macht es doch 59 % des Endverbrauchs der Energieträger aus (2001). Was die Rohölversorgung unseres Landes betrifft, sind unsere beiden Raffinerien nur marginal vom Mittleren Osten abhängig. Aufgrund einer indirekten Abhängigkeit kann die Schweiz indessen durch eine erweiterte irakische Krise tangiert werden: Länder der Europäischen Union (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien) liefern einen Grossteil der in der Schweiz verbrauchten Erdölprodukte; diese Länder sind in Bezug auf das Rohöl stark abhängig vom Mittleren Osten. In diesem Zusammenhang ist nicht auszuschliessen, dass sich Versorgungsstörungen in den europäischen Raffinerien auch auf unser Land auswirken könnten.

Unser Land verfügt über obligatorische Pflichtlager an Erdölprodukten (Autobenzin, Diesel und Heizöl), welche rund 4,5 Monate eines Normalkonsums abdecken (Stand 31. August 2002). Was das Flugpetrol betrifft, sind Pflichtlager für 1,9 Monate vorhanden; das Ziel von 3 Monaten ist noch nicht erreicht. Die Aufstockung der Flugpetrol-Pflichtlager wurde insbesondere aufgrund der unsicheren Entwicklungen im internationalen Flugverkehr verzögert.

Die Manövrierlager der Importeure reichen für ca. 10 ­ 15 Tage und können im Gegensatz zu den Pflichtlagern nicht als strategische Reserven angesehen werden. Überdies verfügen die Schweizer Konsumenten auch über bedeutende Heizöl-Lagerkapazitäten (geschätzt auf 8,8 Millionen m3 für einen
jährlichen Verbrauch im Umfang von 6,1 Millionen m3). Ende September / Ende Oktober wird meistens ein Tankfüllgrad von ca. 65 % erreicht.

Der Vorbereitungsstand ist erhöht worden, um eine rasche Freigabe von Pflichtlagern zu ermöglichen, falls die Lage dies erfordert. Zudem arbeitet die Internationale Energie-Agentur (IEA), in der die Schweiz als eines der 26 Mitgliedländer mitwirkt, im Sinne eines Sicherheitsnetzes an einem Notstandsplan, der voraussichtlich präventiv in Kraft gesetzt wird, um möglichen negativen Konsequenzen für die weltweite Erdölversorgung zu begegnen.

2. Zu Differenzen in der Haltung verschiedener Mitgliedstaaten der Nato nimmt der Bundesrat nicht Stellung. Sie sind ein Hinweis dafür, dass definitve Entscheide über ein militärisches Vorgehen noch nicht getroffen sind. Die Nato hat in Bezug auf eine mögliche Militäroperation gegen den Irak nicht den Bündnisfall (Artikel V des Washingtoner Vertrages) erklärt. Die Wahrscheinlichkeit ist grösser, dass auch für eine solche Militäraktion, sollte sie wirklich stattfinden, wie schon in Afghanistan nicht die Nato als solche eingesetzt würde, sondern einzelne Staaten Beiträge leisten würden.

Die Teilnahme der Schweiz in der Partnerschaft für den Frieden stellt auch in dieser Lage keine besonderen Probleme für unsere Neutralität. Diese Teilnahme enthält keine Verpflichtungen zur aktiven oder auch nur passiven Unterstützung militärischer Operationen, und in Anbetracht der Anzahl und politischen Vielfalt der Teilnehmerstaaten kann die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden auch nicht als politische Stellungnahme zugunsten der USA, einzelner Nato-Staaten oder der Nato insgesamt missverstanden werden.

3. Der Generalstabschef, KKdt Hans-Ulrich Scherrer, besuchte den Vorsitzenden der Vereinigten Stabschefs der USA aufgrund einer zu Beginn 2002 ausgesprochenen Einladung, nach Rücksprache mit dem Chef VBS und mit einer Instruktion für den Fall, dass er auf die Schweizer Haltung zum
Internationalen Strafgerichtshof angesprochen werden sollte. Diese Reise ist Ausdruck einer korrekten Beziehung zwischen den Streitkräften der Schweiz und der USA, die sich eben unter anderem auch in regelmässigen Kontakten auf Stufe Generalstabschef/Chairman of the Joint Chiefs of Staff ausdrückt.
Gerade weil dies geübte Praxis ist, kann dem Besuch keine Signalwirkung zugeschrieben werden. Im Gegenteil: Eine Absage wäre ein Signal gewesen und hätte die normalen Beziehungen beeinträchtigen können, die im aussen- und sicherheitspolitischen sowie militärischem Interesse der Schweiz liegen.

Im Hinblick auf einen möglichen Angriff der USA auf den Irak dürfte die Stellung der Schweiz im Übrigen den USA, aufgrund einer konstanten Praxis, bekannt sein: Die Schweiz hält sich an das Völkerrecht und unterstützt auch passiv keine militärischen Aktionen, die nicht auf einem Mandat des
Uno-Sicherheitsrates beruhen. Die Eigenständigkeit schweizerischer Entscheidfassung wurde den USA gerade kürzlich im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof demonstriert.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch