Bundesmittel an "augenauf"?

Einfache Anfrage Schlüer vom 7. Oktober 2004

Die asylpolitische Organisation "augenauf" verfolgt offensichtlich systematisch das Ziel, Massnahmen des Bundes gegen Asylmissbrauch sowie gegen unter Asylmissbrauch stattfindende kriminelle Handlungen zu unterlaufen.

Nachdem diese Organisation früher bereits zum Scheitern eines Rücknahmeabkommens mit Senegal entscheidend beigetragen hat, stellt "augenauf" neuerdings abgewiesenen Asylbewerbern, denen durch Entscheid des Bundes der Besitz von Mobiltelefonen verunmöglicht wird, systematisch Ersatzgeräte zur Verfügung, die auf den Namen von "augenauf"-Funktionären abgegeben worden sind.

Ich ersuche den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Was für Tatbestände vorsätzlicher Beihilfe zum Asylmissbrauch von Seiten der Organisation "augenauf" sind dem Bundesrat bekannt?

2. Welche Gegenmassnahmen wurden von Seiten des Bundes gegen "augenauf" getroffen?

3. Wenn abgewiesene Asylbewerber oder illegal anwesende Ausländer durch Vermittlung von "augenauf" unrechtmässig in den Besitz von Mobiltelefonen kommen und diese zur Begehung oder Vorbereitung krimineller Handlungen nutzen, haftet die Organisation "augenauf" dann als Mittäterin von unter Zuhilfenahme dieser Mobiltelefone begangener krimineller Handlungen?

4. Leistet die Organisation "augenauf" im Dienste des Bundes oder einzelner Kantone Betreuungsarbeit im Asylbereich?

5. Wenn ja: Welche Entschädigungen sind von Seiten des Bundes oder einzelner Kantone in den letzten fünf Jahren an "augenauf" geflossen?

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Antwort des Bundesrates vom 3. Dezember 2004

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch