Fall "Solongo Chinbat": Wer trägt die Kosten?

Ein schwerer Fall von Asylbetrug soll durchleuchtet werden
Einfache Anfrage Schlüer vom 20. September 2006

Zum Fall der Mongolin Solongo Chinbat, die unter falschem Namen sowie unter vorsätzlich gefälschten Angaben zu ihrer Person (Alter, Verwandtschaft, persönliche Lage) als angeblich "verfolgte Vollwaise" Asyl in der Schweiz zu erschleichen versuchte, ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welcher finanzielle, administrative und polizeiliche Aufwand war erforderlich für die Abklärungen, die notwendig waren, bis das Vorgehen der Solongo Chinbat einwandfrei als betrügerisch entlarvt werden konnte?

2. Wer hat, nachdem Solongo Chinbat nach der Ablehnung ihres Asylgesuchs für mehrere Jahre in der Schweiz untergetaucht ist, die Mongolin in der Schweiz versteckt?

3. Sind der öffentlichen Hand aus dem Unterauchen der Solongo Chinbat Kosten erwachsen? Wurden ihr Fürsorgeleistungen zuteil? Wem wurden, falls Kosten angefallen sind, diese belastet?

4. Wurden diejenigen, die Solongo Chinbat den illegalen Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht haben, für ihr illegales Tun belangt? Wenn ja, in welcher Form? Haben sie die Kosten, die ihr illegales Tun verursacht hat, zu übernehmen - vollständig oder teilweise?

5. Ist der Bundesrat in der Lage, die Gesamtheit der Kosten darzulegen, die der Öffentlichkeit aus dem Fall Solongo Chinbat auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene erwachsen sind?

>> Antwort des Bundesrates vom 20. November

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch